Carola Rex
66.1 Straßenentwurf und -neubau
Verwaltungsgebäude Markt 3
Markt 3
31134 Hildesheim
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Die projektbezogene Steuerung des Straßenentwurfs, die Bauausführung selbst sowie die Beitragsabrechnung erfolgt seitens des Fachbereichs Tiefbau, Verkehr und Grün, Bereich Straßenentwurf und -neubau. Die Grundlagen und individuellen Zielsetzungen für den jeweiligen Straßenentwurf sowie deren Rahmenbedingungen sind: - die Verkehrsfunktion und die Bedeutung der Straßen im Verkehrsnetz der Stadt. Diese vom Stadtrat beschlossene verkehrspolitische Zielsetzung kommt in der Integrierten Verkehrsentwicklungsplanung – IVEP zum Ausdruck. Sie stellt quasi die Masterplanung dar. - die Zielsetzungen und Beschlüsse des Stadtrats in Bezug auf den Umweltschutz und den Schutz der Menschen vor verkehrlichen Beeinträchtigungen. Dieses sind unter anderem der Luftreinhalteplan und der Lärmaktionsplan der Stadt Hildesheim. - umfangreiche, einschlägige technische Vorschriften- und Regelwerke für den Straßenbau. Allen voran sind dieses die Richtlinien für die Anlagen von Stadtstraßen – RASt, die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA sowie die Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen – H BVA. - der verfügbare Straßenraum und selbstverständlich - die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger der Stadt. |