Wenn Sie mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bewohnen, so ist nur eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes ist die vorwiegend benutzte Wohnung die Hauptwohnung und jede weitere Wohnung Nebenwohnung.
Einen Wohnungsstatuswechsel müssen Sie immer dann vornehmen, wenn Ihre bisherige Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. umgekehrt werden soll. Der Statuswechsel ist nur am Ort der neuen Hauptwohnung möglich. Bei der Änderung können Sie gleichzeitig Ihren bisherigen Hauptwohnsitz abmelden oder in einen Nebenwohnsitz umwandeln.
Der Statuswechsel muss innerhalb zweier Wochen angezeigt werden und wird sofort durchgeführt. Formulare brauchen von Ihnen nicht ausgefüllt zu werden. Sie leisten nur Ihre Unterschrift.
Wenn Hildesheim Ihr neuer Hauptwohnsitz bzw. alleiniger Wohnsitz wird und Ihre bisherige Hauptwohnung im Landkreis Hildesheim war und Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, dass auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im Kfz-Schein oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen werden. Dieses können Sie gleich bei Ihrer Statusänderung im Stadtbüro mit erledigen. Bitte bringen Sie Ihren Kfz-Schein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I mit. Für die Änderung wird eine Gebühr in Höhe von 10,70 Euro erhoben. Für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt die Gebühr 11,50 Euro.