Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Hildesheim müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.
Die Ummeldung wird sofort durchgeführt und erfolgt gebührenfrei.
Im Zuge der Ummeldung ist zwingend die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungseigentümer, ggf. Hauptmieter oder Hausverwaltung) über den Einzug vorzulegen.
Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds.
Wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Sollten Sie noch einen "alten" KFZ-Schein besitzen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage von KFZ-Schein und KFZ-Brief an die Zulassungsstelle des Landkreises Hildesheim. Neuzulassungen in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen generell beim Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragt werden.
Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine Gebühr zu entrichten.