Stadt Hildesheim

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31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-2700
Telefax: 05121 301-2800
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Nur mit Terminreservierung

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr
Do. 07:30 – 18:00 Uhr
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Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Stadtbüro
stadtbuero@stadt-hildesheim.de
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Stadt Hildesheim - Stadtbüro VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
 

Allgemeine Informationen

Bei einem Umzug innerhalb der Stadt Hildesheim müssen Sie sich nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug ummelden.

Die Ummeldung wird sofort durchgeführt und erfolgt gebührenfrei.

Im Zuge der Ummeldung ist zwingend die schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers (Wohnungseigentümer, ggf. Hauptmieter oder Hausverwaltung) über den Einzug vorzulegen.

Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitglieds.

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug besitzen, das auf Ihren Namen zugelassen ist, muss die neue Anschrift auch im KFZ-Schein oder der Zulassungsbescheinigung Teil I geändert werden. Sollten Sie noch einen "alten" KFZ-Schein besitzen, wenden Sie sich bitte unter Vorlage von KFZ-Schein und KFZ-Brief an die Zulassungsstelle des Landkreises Hildesheim. Neuzulassungen in Stadt und Landkreis Hildesheim müssen generell beim Straßenverkehrsamt des Landkreises beantragt werden.

Für die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I ist eine Gebühr zu entrichten.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis jeder umzumeldenden Person
  • Zuletzt ausgestellte Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)
  • Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?

Die Ummeldung ist gebührenfrei.
Für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt die Gebühr 11,50 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

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