Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Der Fachbereich Tiefbau, Verkehr und Grün veröffentlicht bei Bedarf auf der Startseite Aktuelle Mitteilungen des Winterdienstes, zum Beispiel die Warnung vor Straßenglätte.
Der Winterdienst gehört im Rahmen der Straßenunterhaltung, bzw. Straßenreinigung zu den Pflichtaufgaben jeder Kommune. Im Stadtrecht regelt die Straßenreinigungssatzung die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Streupflicht.
Neben der städtischen Räumpflicht gibt es auch für alle Grundstückseigentümer, bzw. deren Mieter oder beauftragte Firmen die Verpflichtung, Geh- und Radwege an Werktagen von 7 bis 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr zu räumen. Als Streugut sollen dabei abstumpfende Mittel wie Splitt und Sand verwendet werden. Der Einsatz von Auftaumitteln wie Salz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt.