Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Wesentliche Änderungen für Wohngeld wie Anzahl Haushaltsmitglieder, Miete, Belastung oder Einkünfte mitteilen

zuklappenAnsprechpartner/in
32.4 Wohngeld/Elterngeld
Markt 2
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 3012899
E-Mail:

Besuchszeiten:
Nur mit Terminvereinbarung.

Telefonnische Erreichbarkeit:
Mo.-Mi.: 8:00-14:00 Uhr
Do.: 8:00-16:00 Uhr
Fr.: 08:00-12:00 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Kontakt Wohngeldstelle:
s. Telefonnr. oder
E-Mail: wohngeldstelle@stadt-hildesheim.de

Allgemeine Informationen

Sie teilen der Wohngeldbehörde unverzüglich mit, wenn

  • sich Ihr Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht hat,
  • Ihre Miete oder Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) sich um mehr als 15 Prozent verringert hat oder
  • sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder verringert hat.

Wenn sich Ihr Gesamteinkommen dadurch verringert, dass weniger Mitglieder in Ihrem Haushalt zu berücksichtigen sind, kann das auch ein Grund für eine Änderung des Wohngeldes sein.

Verfahrensablauf

Sie senden Ihre Änderungsmitteilung schriftlich oder online an die für Sie zuständige Wohngeldstelle.

Die Behörde prüft, ob Ihre Mitteilung Auswirkung auf die Höhe Ihres Wohngeldes hat und sendet Ihnen gegebenenfalls einen Bescheid zu.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde

Voraussetzungen
  • Ihr Gesamteinkommen muss sich um mehr als 15 % erhöht haben oder
  • die Zahl Ihrer Haushaltsmitglieder hat sich verringert oder
  • Ihre Miete oder Ihre Belastung bei Wohneigentum (ohne Heizkosten) hat sich um mehr als 15 % verringert

Einzelheiten erfragen Sie bitte in Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:

  • Nachweise über Änderung der Miete oder Belastung
  • Nachweise zum geänderten Einkommen
  • Nachweise zur Änderung der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
Welche Gebühren fallen an?

kostenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungen sind der zuständigen Stelle unverzüglich mitzuteilen.

Bearbeitungsdauer

Ihre Mitteilung wird unverzüglich geprüft. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.

Längere Bearbeitungszeiten gehen nicht zu Ihren Lasten.

Anträge / Formulare

Online: bitte geben Sie Ihre PLZ, Ihren Wohnort ein.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Informationen stellt das Bundesministerium des Innern und für Heimat zur Verfügung.

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