Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) sind die Bundesländer verpflichtet "Besondere Schutzgebiete" (BSG, Europäische Vogelschutzgebiete) der Europäischen Kommission zu melden.
In den "Besonderen Schutzgebieten" gilt grundsätzlich ein Verschlechterungsverbot. Eingriffe, die sich hinsichtlich der Schutz- und Erhaltungsziele der Gebiete auf die wertbestimmenden Vogelarten erheblich auswirken, sind beschränkt.
Für den Bereich der Stadt Hildesheim ist das folgende Gebiet gemeldet worden:
Vogelschutzgebiet V44: „Hildesheimer Wald“ : Naturschutzgebiet „Finkenberg/Lerchenberg“ Teilflächen des Hildesheimer Waldes
Eine Übersichtskarte (PDF) zur Lage des Vogelschutzgebietes im Stadtgebiet Hildesheim finden Sie unten.