Stadt Hildesheim

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Tote Tiere der besonders geschützten Arten

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Das grundsätzliche Verbot, Tiere der besonders und streng geschützten Arten in Besitz zu nehmen, gilt auch für wildlebende Tiere dieser Arten, wenn sie tot aufgefunden werden. Deshalb dürfen Sie diese nicht aufnehmen und mitnehmen! Lassen Sie das Tier bitte liegen, es verbleibt somit im ökologischen Kreislauf. Vorsorglich sei darauf aufmerksam gemacht, dass Sie in keinem Fall die erforderliche Genehmigung bekommen würden, das Tier präparieren zu lassen.

Da aber durchaus ein öffentliches Interesse an dem toten Tier bestehen könnte (zum Beispiel als präpariertes Exemplar als Anschauungsobjekt für eine Schule), informieren Sie bitte umgehend die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim. Eine genaue Fundortbeschreibung ist erforderlich, da das tote Tier ansonsten nicht gefunden werden kann.

Sofern potentielles öffentliches Interesse besteht, wird das tote Tier dort abgeholt und zu einer der staatlich anerkannten Unterbringungsstationen für tote Tiere gebracht. Dort wird der Tierkörper dann eingefroren gelagert, bis er benötigt wird.

 

Unterbringungsstationen

Naturentnommene tote besonders geschützte Tiere sind bei einer der staatlich anerkannten Stellen ("Unterbringungsstationen") abzugeben:

Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Willy- Brandt-Allee 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 98075

Staatliches Naturhistorisches Museum Braunschweig
Pockelstraße 10
38106 Braunschweig
Telefon: 0531 28892-0

 

Weitergehende Informationen können Sie unmittelbar beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erhalten oder Sie wenden sich an die Untere Naturschutzbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz.

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