Das grundsätzliche Verbot, Tiere der besonders und streng geschützten Arten in Besitz zu nehmen, gilt auch für wildlebende Tiere dieser Arten, wenn sie tot aufgefunden werden. Deshalb dürfen Sie diese nicht aufnehmen und mitnehmen! Lassen Sie das Tier bitte liegen, es verbleibt somit im ökologischen Kreislauf. Vorsorglich sei darauf aufmerksam gemacht, dass Sie in keinem Fall die erforderliche Genehmigung bekommen würden, das Tier präparieren zu lassen.
Da aber durchaus ein öffentliches Interesse an dem toten Tier bestehen könnte (zum Beispiel als präpariertes Exemplar als Anschauungsobjekt für eine Schule), informieren Sie bitte umgehend die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim. Eine genaue Fundortbeschreibung ist erforderlich, da das tote Tier ansonsten nicht gefunden werden kann.
Sofern potentielles öffentliches Interesse besteht, wird das tote Tier dort abgeholt und zu einer der staatlich anerkannten Unterbringungsstationen für tote Tiere gebracht. Dort wird der Tierkörper dann eingefroren gelagert, bis er benötigt wird.
Unterbringungsstationen
Naturentnommene tote besonders geschützte Tiere sind bei einer der staatlich anerkannten Stellen ("Unterbringungsstationen") abzugeben:
Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Willy- Brandt-Allee 5
30159 Hannover
Telefon: 0511 98075
Staatliches Naturhistorisches Museum Braunschweig
Pockelstraße 10
38106 Braunschweig
Telefon: 0531 28892-0
Weitergehende Informationen können Sie unmittelbar beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erhalten oder Sie wenden sich an die Untere Naturschutzbehörde beim Bereich Umweltangelegenheiten und Klimaschutz.