Nach Vorgabe des Fachbereichs Tiefbau, Verkehr und Grün werden Betriebs-, Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an öffentlichen Verkehrsflächen durchgeführt. Dazu gehören Straßen, Plätze, Fuß- und Radwege, Wirtschaftswege, Anlagen des ruhenden Verkehrs, Parkplätze, Busspuren und -haltestellen sowie das Straßenbegleitgrün.