Wir erbringen folgende Leistungen für Sie:
- Straßenreinigung und Winterdienst der öffentlichen Fahrbahnen, Gossen, anliegenden Radwegen, Marktplätzen, Fußgängerzonen
- Kehren und Abtransport von Laub
- Leerung, Austausch und Wartung öffentlicher Abfallbehälter
- Sonderreinigung nach Veranstaltungen
- Beseitigung von unrechtmäßig abgelagerten Abfällen im Stadtgebiet
Die Straßenreinigungssatzung der Stadt Hildesheim bestimmt, ob die Straße beziehungsweise der Geh- und Radweg durch die Stadt oder durch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu reinigen ist. In der Straßenreinigungssatzung werden alle Straßen genannt, die an die öffentliche Straßenreinigung angeschlossen sind. In diesem Fall erfolgt die Reinigung der Fahrbahn durch die Stadt, der Gehweg ist durch die Eigentümer der anliegenden Grundstücke zu reinigen. Über die Reinigungspflicht informiert der Fachbereich Ordnung und Gewerbe.
Mit dem Anschluss der Straße an die öffentliche Straßenreinigung werden die entsprechenden Straßenreinigungsgebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr ist in der Straßenreinigungsgebührensatzung geregelt.
Jährlich im Frühjahr findet die Sonderaktion „Frühjahrsputz“ unter freiwilliger Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern der Stadt sowie Verwaltung, Feuerwehr, Vereinen, Verbänden, Schulen u.a. statt. Die Müllsäcke für den Frühjahrsputz stellt der Bauhof in der Mastbergstraße 13 zur Verfügung und nimmt diese dann gefüllt wieder entgegen. Bei größeren Mengen wird auch der Abtransport organisiert.