Für das Aufstellen von Informationsständen (maximal 9 Quadratmeter groß) ist gemäß § 18 des Nds. Straßengesetzes in Verbindung mit § 2 der Satzung über die Sondernutzung an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Hildesheim einer Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Im Rahmen der Durchführung eines Informationsstandes dürfen Gespräche nur mit Personen geführt werden, die ein deutliches Interesse daran bekunden. Ansprechen und Aufhalten von Personen ist unzulässig. Informationsmaterial darf nur am Stand ausgelegt werden und nicht im Umherziehen verteilt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass dies durch den zuständigen Fachbereich beobachtet wird. Verstöße führen zum sofortigen Widerruf der Genehmigung und ziehen Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich.
Lautsprecher und Megaphone werden nicht gestattet.
Die Informationsstände dürfen erst errichtet werden, wenn die schriftliche Erlaubnis dem Antragsteller zugestellt worden ist. Sie muss am Informationsstand vorhanden sein und Polizei und Ordnungskräften vorgezeigt werden können.
Alle Hinweise und wissenswerte Details entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, dass als Seite 2 dem Antragsformular (siehe unten) beigefügt ist.