Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind.
Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Stelle festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt. Auskunft über die Naturschutzgebiete und genehmigungspflichtige Handlungen erteilt die zuständige Stelle.
NSG Haseder Busch
NSG Gallberg
NSG Giesener Teiche
NSG Am roten Steine
NSG Mastberg und Innersteaue
NSG Finkenberg/Lerchenberg
NSG Lange Dreisch und Osterberg
NSG Giesener Wald
Hier finden Sie eine Übersichtskarte (PDF) zur Lage der Naturschutzgebiete im Stadtgebiet Hildesheim.
Nähere Informationen zum NSG Lange Dreisch und Osterberg können Sie dem Faltblatt NSG Lange Dreisch und Osterberg entnehmen.