Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Naturschutzfachliche Kartierungen - Betreten von Grundstücken

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Im Laufe des Jahres werden durch Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim oder in deren Auftrag im gesamten Stadtgebiet naturschutzfachliche Bestandserhebungen durchgeführt.

Die Untersuchungen dienen insbesondere der Kartierung beziehungsweise Dokumentation heimischer gefährdeter und besonders geschützter  Arten – Säugetiere, Vögel, Lurche und Kriechtiere sowie Pflanzen – und Biotope, die unter anderem zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungsaufgaben oder von Berichtspflichten erforderlich sind. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden müssen. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten entstehen aus der Datenerfassung keine Verpflichtungen.

Die Kartierer und Kartiererinnen werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen.

Für Rückfragen können Sie sich an die oben genannte Rufnummer wenden.

Hinweis:

Auch der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) lässt im Laufe des Jahres Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfassen, wobei Grundstücke betreten werden müssen, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen.

Weitere Infos dazu finden Sie hier

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