Im Laufe des Jahres werden durch Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim oder in deren Auftrag im gesamten Stadtgebiet naturschutzfachliche Bestandserhebungen durchgeführt.
Die Untersuchungen dienen insbesondere der Kartierung beziehungsweise Dokumentation heimischer gefährdeter und besonders geschützter Arten – Säugetiere, Vögel, Lurche und Kriechtiere sowie Pflanzen – und Biotope, die unter anderem zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungsaufgaben oder von Berichtspflichten erforderlich sind. Zu diesem Zweck ist es erforderlich, dass Grundstücke, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen, betreten werden müssen. Den Eigentümern und Nutzungsberechtigten entstehen aus der Datenerfassung keine Verpflichtungen.
Die Kartierer und Kartiererinnen werden bei ihrer Arbeit besonders behutsam vorgehen.
Für Rückfragen können Sie sich an die oben genannte Rufnummer wenden.
Hinweis:
Auch der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) lässt im Laufe des Jahres Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Beauftragte landesweit bestimmte Arten und Biotope erfassen, wobei Grundstücke betreten werden müssen, auf denen diese Arten und Biotope vorkommen.
Weitere Infos dazu finden Sie hier.