Die Aufstellung eines Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Hildesheim war in Dezember 2008 erforderlich, weil von der EU-Luftqualitätsrichtlinie vorgegebene Grenzwerte überschritten wurden. Ziel der EU-Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden beziehungsweise zu verringern. Entsprechend wurden neue Grenzwerte insbesondere für Feinstaub und Stickstoffdioxid festgelegt.
Für Feinstaub (PM10) sind diese seit dem 1. Januar 2005 verbindlich. Das bedeutet, dass im Jahresmittel nicht mehr als 40 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft auftreten dürfen und der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter an höchstens 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.
Neben der punktuellen Messung der LÜN-Station (Lufthygienisches Überwachungssystem Niedersachsen) in der Schuhstraße war von der Zentralen Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm und Gefahrstoffe (ZUS LLG) des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes (GAA) Hildesheim eine flächendeckende Modellrechnung zu den genannten Luftschadstoffen durchgeführt worden. Mittels dieser gewonnenen Informationen wurde der Luftreinhalteplan Hildesheim als Handlungsempfehlung erstellt, um schädlichen Lufteinwirkungen im Stadtgebiet Hildesheim entgegenzuwirken.
Die LÜN-Messstation wurde aber im Juli 2006 aus Hildesheim abgezogen. Seitdem wird Feinstaub in Hildesheim nicht mehr gemessen, und es gibt keine verfügbaren gemessenen Jahresmittelwerte mehr.
Nach Aussagen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt und Klimaschutz gibt es derzeit aber auch an keinem Messort in Niedersachsen eine Überschreitung des Jahresmittel- und des Tagesmittelwertes.
Im August 2010 wurde von der ZUS LLG zur Wiederaufnahme der Luftqualitätsmessung in der Schuhstraße am ehemaligen Standort des Luftgütemesscontainers ein Passivsammler installiert. Die Messeinrichtung dient der Überwachung der Luftqualität gemäß den Anforderungen der 39. BImSchV, hier der Bestimmung der mittleren Stickstoffdioxidkonzentration.
Für Stickstoffdioxid (NO2) gilt ab 01.01.2010 ein Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ und der zulässige Tagesmittelgrenzwert von 200 µg/m³ darf an höchstens 18 Tagen Im Jahr überschritten werden.
Zur Klärung der Immissionssituation vor Ort hat die ZUS LLG in 2011 neue Modellrechnungen durchgeführt. Der Bericht kann über den unten genannten Link aufgerufen werden. Es wurden Überschreitungen der Grenzwerte von 40 µg/m³ für NO2 in der Kaiserstraße (mehrere Abschnitte), der Schuhstraße, der Bahnhofsallee und der Wallstraße rechnerisch festgestellt.
Als Reaktion auf dieses Ergebnis erfolgte eine 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans in 2012.
Die Stadt Hildesheim hat danach viele Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität umgesetzt. Das umfasst die Einrichtung von Tempo-30-Zonen, Verbesserung des Verkehrsflusses durch Optimierung der Lichtsignalanlagen, Förderung des Fahrrad- und des Fußgängerverkehrs, Anschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen durch die Verwaltung und die öffentlichen Verkehrsunternehmen, Ausbau und Weiterentwicklung des ÖPNV, Parkraumbewirtschaftung, Förderung der Elektromobilität etc.
Bis heute zeigen die Ergebnisse der Passivsammlermessungen aber, dass es in Hildesheim nicht gelungen ist, den Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid von 40 µg/m³ einzuhalten. Eine 2. Fortschreibung mit weiteren, insbesondere verkehrslenkenden Maßnahmen, ist erforderlich. Diese ist zurzeit in Vorbereitung.
Weiterer Link: - Luftqualitätsmessungen in Hildesheim