Das Landschaftsschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar.
Als Landschaftsschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, wie Wasser, Boden, Luft, Tier- und Pflanzenwelt, von Bedeutung sind. Landschaftsschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft schützenswert sind oder wenn sie eine besondere Bedeutung für die Erholung aufweisen.
Grundsätzlich sind in Landschaftsschutzgebieten alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Gebiets verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Grundsätzlich kann eine ordnungsgemäße Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Jagd ausgeübt werden.
Die Hauptzugänge und ggf. andere Standorte der Landschaftsschutzgebiete sind jeweils mit einem Schild - fliegender Seeadler bzw. sitzende Eule - gekennzeichnet. In Landschaftsschutzgebieten gelten besondere Vorschriften. Für Vorhaben in diesen Gebieten müssen Genehmigungen bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Hildesheim eingeholt werden.
Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der Naturschutzbehörde festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
LSG Innersteniederung südl. Hildesheim incl. Lönsbruch
LSG Gallberg-Finkenberg-Lerchenberg
LSG Steinberg auf dem Kreisgebiet
LSG Klosterlandschaft Marienrode
Hier finden Sie eine Übersichtskarte (PDF) zur Lage der Landschaftsschutzgebiete im Stadtgebiet Hildesheim.