Die Grundstücks- und Immobilienbewertung ist ein durch Rechtsvorschriften geregeltes Verfahren, das durch die Anwendung fundierter Sachkenntnis einen Verkehrswert (Marktwert) für bebaute und unbebaute Grundstücke (Immobilien) ermittelt.
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ein Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung seines Entwicklungszustands. Der Bodenrichtwert wird jährlich zu einem festen Stichtag ermittelt (1.1. des Jahres).
Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und Rechten an Grundstücken wird ermittelt im Zusammenhang mit An- und Verkäufen städtischer Liegenschaften, Entschädigungsermittlung bei Inanspruchnahme öffentlicher Flächen sowie Gutachten zur Angemessenheit des Kaufpreises beim Erwerb vorhandenen Wohnraumes.
Außerdem erfolgt eine Bewertung von Nießbrauch- und Wohnungsrechten, für das Sozialamt, bei Gewährung von Sozialleistungen.