Stadt Hildesheim

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Heimaufsicht

zuklappenAnsprechpartner/in
50.3 Pflege, Heimaufsicht und Bildungspaket (Die Heimaufsicht erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 05121 301 4265 oder per E-Mail unter heimaufsicht@stadt-hildesheim.de)
FB 50 Soziales und SeniorenHannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 3014200
Telefax: 05121 3014204
E-Mail:
In diesem Bereich werden folgende Hilfen bearbeitet:

Pflege
• Hilfe zur Pflege
• Altenhilfe
• Bestattungskosten
• Blindenhilfe
• Landesblindengeld
• Rehabilitierungsgesetze (z.B. StrRehaG, BerRehaG)

Heimaufsicht

Bildungspaket
Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche von Wohngeld- und Kinderzuschlagsbeziehenden (z.B. Schulbedarfspaket, Lernförderung, Mittagsverpflegung)

Allgemeine Informationen

Was macht die Heimaufsicht?
Der Heimaufsicht der Stadt Hildesheim obliegt die Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) im Stadtgebiet.
Konkret berät und informiert die Heimaufsicht

  • die Bewohnerinnen und Bewohner, Bewohnervertretungen, Bewohnerfürsprecherinnen und Bewohnerfürsprecher über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten,
  • Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, über Heime und andere unterstützende Wohnformen und über die dort jeweils bestehenden Rechte und Pflichten der Beteiligten und
  • die Träger von Betreuungsdiensten, die Leistungen der ambulanten Versorgung für Wohngemeinschaften erbringen oder erbringen wollen, über ihre Rechte und Pflichten.

Zum Schutz der Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner kontrolliert die Heimaufsicht durch regelmäßige und anlassbezogene Prüfungen, ob die Betreiber der im Stadtgebiet Hildesheim ansässigen Heime ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen und stellt etwaige Mängel durch Beratung oder, falls dies nicht ausreicht, durch Anordnungen ab.

Sie möchten beraten werden?

Gerne können dazu Termine vereinbart werden. Bitte melden Sie sich telefonisch (051213014265) oder per E-Mail (heimaufsicht@stadt-hildesheim.de), um einen geeigneten Zeitpunkt abzustimmen.

Bei Beratungen zu entstandenen Pflegesituationen in der Häuslichkeit können Sie sich an den Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen (SPN) beim Landkreis Hildesheim, der für Stadt und Landkreis Hildesheim zuständig ist, wenden.

Sie möchten sich beschweren?
Haben Sie Beschwerden oder Hinweise? 
Dann nutzen Sie gerne unser Beschwerdeformular oder rufen Sie uns an.
Wir gehen den Hinweisen und Beschwerden auf Wunsch auch anonym nach.


Für Einrichtungen der Eingliederungshilfe wenden Sie sich bitte an das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim.

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