Wer gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen will, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, benötigt eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis. Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Dazu ist anzumerken, dass die ganz überwiegende Mehrheit der Transportunternehmen im Besitz einer Gemeinschaftslizenz ist, die für den Bereich der Europäischen Gemeinschaft gilt und deren Erteilung keine höheren Gebühren verursacht.
Zum 21. Mai 2022 treten Neuregelungen zu den Markt- und Berufszugangsverordnungen für Fahrzeuge über 2,5 t zulässige Gesamtgewicht im grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft. Demnach benötigen Unternehmen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht die Gemeinschaftslizenz. Damit sind künftig grundsätzlich auch die Berufszugangsvoraussetzungen, das heißt Anforderungen an eine Niederlassung, Nachweis der fachlichen Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und persönlichen Zuverlässigkeit für die genannten Transporte, zu erfüllen.
Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt, wenn er die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs eines Kraftverkehrsunternehmers erfüllt.