Stadt Hildesheim

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Kartenanwendung

Frühförderung Hörgeschädigte

zuklappenAnsprechpartner/in
FB 50 Soziales und Senioren
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6
Hannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Telefon: 05121 301-4200
Telefax: 05121 301-4204
E-Mail:

Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do und Fr 9-12 Uhr
Mi geschlossen
Termine nach Vereinbarung möglich

Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an.


Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten:

- Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär)
- Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär)
- Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren
- Blindenhilfe und Landesblindengeld
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Stadt Hildesheim - Teilhabe und Rehabilitation VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
 

Allgemeine Informationen

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.

Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat! Zusätzlichen Rat und Hilfe erhalten Sie bei einer der zuständigen Stellen.

Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie wohnen. Dort stehen die Fr ühförderstelle sowie die Sprachheilberatung zur Verfügung.

Ergänzend können Sie die (pädagogisch-audiologischen) Beratungsstellen der Landesbildungszentren in Braunschweig, Hildesheim, Oldenburg oder Osnabrück nutzen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Bringen Sie das gelbe Heft der U- Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf der folgenden Internetseite:

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