Stadt Hildesheim

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FFH-Gebiete

zuklappenAnsprechpartner/in
60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Telefax: 05121 301-3178
E-Mail:
Im Mittelpunkt der Arbeit des Bereiches für Umweltangelegenheiten steht die Vermeidung und Beseitigung von Umweltbeeinträchtigungen. Um dieses Ziel zu erreichen wird die Umweltsituation überwacht und analysiert sowie bei Umweltbeeinträchtigungen auch eingegriffen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Abteilung ist die Abwehr und Begrenzung schädlicher Einwirkungen auf Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie auf die Umweltmedien gemäß den Anforderungen des Abfall-, Bodenschutz-, Immissionsschutz- und Wasserrechtes. In diesem Bereich werden auch Erlaubnisse und Genehmigungen erteilt. Eine weitere Aufgabe ist der Natur- und Landschaftsschutz sowie die Überwachung der gesetzlichen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzes.

Zu den unteren Umweltbehörden zählen:
Untere Abfallbehörde
Untere Bodenschutzbehörde
Untere Immissionsschutzzbehörde
Untere Naturschutzbehörde
Untere Wasserbehörde


Klimaschutzmanagement

Klimaschutz als Querschnittsaufgabe betrifft fast alle Aufgabenbereiche einer Kommune. Das Klimaschutzmanagement koordiniert und unterstützt die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Hildesheim.

Zu den Hauptaufgaben des Klimaschutzmanagements gehören die Koordination der Aufgaben im Rahmen des European Energy Awards, die Entwicklung eines neuen Klimaschutzkonzeptes sowie die Unterstützung und Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen, die Vernetzung und Unterstützung aller Fachbereiche der Stadtverwaltung und ihrer Beteiligungen sowie Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz.

Ziel ist es, den Klimaschutz auf kommunaler Ebene weiter voranzutreiben und Treibhausgasneutralität bis 2045 zu erreichen.

Allgemeine Informationen

Einen wichtigen Meilenstein zur Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in Europa setzte die Europäische Gemeinschaft im Mai 1992 mit der Verabschiedung der Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie (92/43/EWG), mit der sich die Mitgliedsstaaten unter anderem dazu verpflichteten, das Natura 2000-Schutzgebiets-Netzwerk aufzubauen.

Zentrale Bestimmung der FFH-Richtlinie ist:

Jeder Mitgliedstaat muss Gebiete benennen, erhalten und ggf. entwickeln, die für gefährdete Lebensräume und Arten wichtig sind.

Für den Bereich der Stadt Hildesheim sind folgende Gebiete gemeldet worden:

FFH-Gebiet 115:   „Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg“

                                 : setzt sich zusammen aus Teilflächen der

                                   Naturschutzgebiete (NSG) „Giesener Teiche“, „Haseder Busch“, „Innersteaue unter dem Mastberg“, „Gallberg“, „Finkenberg/Lerchenberg“ und aus einer Teilfläche des Standortübungsplatzes

FFH-Gebiet 116:   „Tongrube Ochtersum“

                                 : Naturdenkmal Amphibienbiotop Ochtersum

FFH-Gebiet 341:   „Mausohr-Wochenstubengebiet im Hildesheimer Bergland

                                 : Mausohr-Wochenstube im Kloster Marienrode

FFH-Gebiet 382:   Beuster mit NSG „Am roten Steine“

                                 : NSG „Am roten Steine“ und Unterlauf der Beuster

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