Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe, das sogenannte "Blindengeld" erhalten.
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Die Stadt Hildesheim bietet Beratung, Unterstützung und Hilfeleistungen auf den verschiedensten Gebieten insbesondere des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) an. Wir informieren und beraten gern über folgende Hilfemöglichkeiten: - Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (ambulant, teilstationär und stationär) - Hilfe zur Pflege (ambulant und stationär) - Hilfe und Angebote für Seniorinnen und Senioren - Blindenhilfe und Landesblindengeld |
Blinde und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe, das sogenannte "Blindengeld" erhalten.
Sie können Blindenhilfe erhalten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Zu beachten ist aber, dass die Blindenhilfe frühestens ab dem Ersten des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag auf Blindenhilfe gestellt wird.
Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Sozialhilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.