Stadt Hildesheim

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Bauaktenarchiv

zuklappenAnsprechpartner/in
60.1 Bauaufsicht und Denkmalschutz
Markt 3
31134 Hildesheim
Homepage: htt­ps://ww­w.­stadt-hil­des­heim.­de/­bau­auf­sicht
Die Bauaufsicht übt die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde im Stadtgebiet Hildesheim aus.

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt ist organisatorisch dem Fachbereich Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz zugeordnet. Die Denkmalschutzbehörde gliedert sich auf in die Bau- und Kunstdenkmalpflege und die Bodendenkmalpflege (Archäologie).
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Hildesheim - 302 - Bauordnungsamt - Landkreis Hildesheim VCard
Bischof-Janssen-Str. 31
31134 Hildesheim
Telefon: 05121309-4921
Telefax: 05121309-954921
 
Stadt Hildesheim - Bauaufsicht, Umwelt und Klimaschutz VCard
Postfach 101255
31112 Hildesheim
Öffnungszeiten:
Mo: 10:00 - 12:00
Di: 10:00 - 12:00
Do: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 17:30
Fr: 10:00 - 12:00
 

Allgemeine Informationen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Städte und Gemeinden führen in der Regel ein Bauaktenarchiv. Fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.

Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.

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