Finanzielle Leistungen (Lebensunterhaltsleistungen, Beihilfen und Krankenhilfe)für hilfebedürftige Asylbewerber, Geduldete und vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Hilfe wird nur auf Antrag gewährt. Die Hilfe wird je nach zutreffender Rechtsvorschrift in Form von Wertgutscheinen oder Geldleistung ausgezahlt.
Sollten Sie nach Prüfung ihres Antrages Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, wird Ihnen diese ab dem Tag gewährt, an dem die Stadt Hildesheim davon Kenntnis erlangt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Je nach Sachverhalt benötigen Sie z. B. Sämtliche Nachweise über Ihren Aufenthaltsstatus, sämtliche Einkommensnachweise, Nachweise über die Kosten der Unterkunft (bei eigener Wohnung), Vermögensnachweis (Bankauskunft),