Unter Artenschutz werden zwei verschiedene Dinge verstanden:
- Die Kontrolle des Handels und Besitzes von besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten. Dazu gehört auch die Kontrolle des Besitzes von Produkten, die aus geschützten Tieren und Pflanzenarten hergestellt wurden.
Maßgebliche Gesetze hierfür sind z. B. das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung. - Die Erhaltung und Schaffung von Lebensräumen für einheimische Tiere und Pflanzen. So soll gesichert werden, dass diese Arten in unserer Natur erhalten bleiben. Artenschutzmaßnahmen sollen dem Rückgang der Artenvielfalt entgegenwirken. Dazu gibt es bereits im eigenen Garten verschiedene Möglichkeiten, z. B. durch Nisthilfen für bestimmte Vogelarten, Wildbienen, Hummeln, aber auch für Fledermäuse und andere Tiere. Die Amphibienschutzaktionen sind ebenfalls eine Artenschutzmaßnahme.