Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Das Ziel einer Eingliederungshilfe ist es, alle Menschen mit Behinderung auf ihrem Weg in ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu begleiten.
Für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigungen bietet die Stadt Hildesheim Hilfen an. Diese Hilfen sind insbesondere Leistungen der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern. Hierbei setzt der städtische Bereich Teilhabe und Rehabilitation mit seinen ausgebildeten Fachkräften auf die Mitarbeit der hilfesuchenden Person und ihren Angehörigen und auf das Fachwissen der unterschiedlichen Leistungsanbieter in der Stadt Hildesheim.
Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen werden im Bereich Teilhabe und Rehabilitation beraten und unterstützt. Dabei steht der Mensch mit seinen Hoffnungen, Wünschen, Fähigkeiten und Schwächen im Vordergrund der Gespräche.
Allgemeine Informationen über die Eingliederungshilfe
Menschen mit Behinderungen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Wenn Menschen länger als sechs Monate körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen haben oder unter Sinnesbeeinträchtigungen im Hören und Sehen leiden und dadurch in ihrer Fähigkeit am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben wesentlich eingeschränkt sind, gehören sie zu den Personen mit einer Behinderung. Unter bestimmten Voraussetzungen haben sie Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Dies gilt auch für Menschen, die von einer solchen Behinderung bedroht sind, hierbei handelt es sich häufig um Kinder.
Mit Leistungen der Eingliederungshilfe soll dem einzelnen Menschen mit Behinderungen eine individuelle Lebensführung ermöglicht und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gefördert werden. Ziel der Eingliederungshilfe ist eine weitestgehend selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung des Menschen mit Behinderung.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören
Bei einigen Leistungen ist ein Eigenanteil aus eigenem Einkommen und Vermögen zu leisten. Für die Ermittlung des Eigenanteils gelten besondere Regelungen.
Bevor Leistungen der Eingliederungshilfe bewilligt werden, müssen vorrangige Leistungen in Anspruch genommen worden sein. Eingliederungshilfe wird nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern / Rehabilitationsträgern (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Unfallversicherung) bestehen.
An wen kann ich mich wenden?
Als Einwohner*in der Stadt Hildesheim sind wir Ihr Ansprechpartner. Die Mitarbeiter*innen des Bereichs Teilhabe und Rehabilitation beraten Sie gern in Bezug auf Ihre Fragen zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur persönlichen Beratung. In der Beratung bekommen Sie die Formulare zur Antragstellung, die wir Ihnen auch erklären.
Sie erreichen uns über die Eingliederungshilfe-Hotline der Stadt Hildesheim Tel.: 05121 301 4343.
Sie können auch eine Mail mit dem Anlass und Ihren Kontaktdaten an eingliederungshilfe@stadt-hildesheim.de schicken, wir melden uns bei Ihnen.
Sie können sich auch an die unabhängige Teilhabeberatung EUTB in Hildesheim wenden:
Wo stelle ich einen Antrag?
Wenn Sie in der Stadt Hildesheim leben und einen formlosen Antrag stellen möchten, senden Sie diesen bitte an
Stadt Hildesheim, Bereich Teilhabe und Rehabilitation, Hannoversche Straße 6, 31134 Hildesheim
Sie können den formlosen Antrag auch faxen an 05121 301 95 4343.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüfen wir, ob Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben. Wenn Sie einen grundsätzlichen Anspruch haben, ermittelt die Stadt Hildesheim in mehreren Gesprächen mit Ihnen die vorliegenden behinderungsbedingten Teilhabeeinschränkungen und erarbeitet Ziele, die Sie im Rahmen der Eingliederungshilfe erreichen wollen. In Niedersachsen wird von den Städten, Landkreisen und der Region Hannover ein einheitliches Verfahren (B.E.Ni) angewendet.
Nach Abschluss der Bedarfsprüfung und Zielaufstellung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Danach suchen Sie sich einen Leistungsanbieter, der Sie dabei unterstützt, Ihre Teilhabeziele zu erreichen.
50.2 Teilhabe und Rehabilitation | |
Hannoversche Straße 6 31134 Hildesheim Telefon: 05121 3014343 Telefax: 05121 3014204 E-Mail: eingliederungshilfe@stadt-hildesheim.de | |
FB 50 Soziales und Senioren | |
Verwaltungsgebäude Hannoversche Straße 6 Hannoversche Straße 6 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-4200 Telefax: 05121 301-4204 E-Mail: soziales@stadt-hildesheim.de | Öffnungszeiten: Mo, Di, Do und Fr 9-12 Uhr Mi geschlossen Termine nach Vereinbarung möglich |