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Vorlage - 09/069  

Betreff: Bebauungsplan OS 128.2 "Neues Wohnen am Steinberg"
- Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kraaz, Herwart
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Kraaz, Herwart
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
18.03.2009 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen, Umwelt und Verkehr ungeändert beschlossen   
Ortsrat Ochtersum Vorberatung
18.03.2009 
Sitzung des Ortsrates Ochtersum ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
Anlagen:
Bebauungsplanentwurf OS 128.2  
Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan OS 128.2  
Begründung zum Bebauungsplan OS 128.2  
Textliche Festsetzungen  
Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung  
Grünordnerischer Fachbeitrag  
Schalltechnisches Gutachten  

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nachdem die Ackerfläche westlich der Kurt-Schumacher-Straße und südlich der Renataschule im Tausch gegen Flächen aus der Domäne Marienburg erworben werden konnte, wurde in der Zeit von Oktober 2007 bis März 2008 ein städtebaulicher Architekten- und Investorenwett­bewerb durchgeführt. Von sechs Arbeitsgruppen, die an dem Wettbewerb teilgenommen hatten, erhielt der Entwurf der Arbeitsgruppe Stadtplanung Prof. Ackers, Braunschweig, mit Giesler Architekten, Braunschweig, und FIBAV GmbH, Königslutter, den 1. Preis.

 

Auf Grundlage dieses Entwurfs wurden Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Verhandlungen durchgeführt, aus denen Ende 2008 ein Plan hervorgegangen ist, mit dem die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 09.12.2008 bis 12.01.2009 durchgeführt werden konnte. In diesem Verfahren wurden keine Stellungnahmen abgegeben, die nicht berücksichtigt werden konnten.

 

Der Bebauungsplan und die örtliche Bauvorschrift wurden daraufhin im Detail ausgearbeitet und können nun öffentlich ausgelegt werden. Die offizielle Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird hierzu im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Bebauungsplans OS 128.2 und der örtlichen Bauvorschrift OS 128.2 „Neues Wohnen am Steinberg“ wird einschließlich der Entwurfsbegründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in Punkt 7 der

 

nein

 

 

     Begründung erläutert

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage

X

nein

 

 

     erläutert

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Bebauungsplanentwurf OS 128.2

Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan OS 128.2

Begründung zum Bebauungsplan OS 128.2

Textliche Festsetzungen

Örtliche Bauvorschrift

Grünordnerischer Fachbeitrag

Schalltechnisches Gutachten

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bebauungsplanentwurf OS 128.2 (4311 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Bebauungsentwurf zum Bebauungsplan OS 128.2 (687 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begründung zum Bebauungsplan OS 128.2 (2427 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Textliche Festsetzungen (776 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Örtliche Bauvorschrift über Gestaltung (786 KB)      
Anlage 7 6 öffentlich Grünordnerischer Fachbeitrag (3012 KB)      
Anlage 6 7 öffentlich Schalltechnisches Gutachten (4268 KB)      
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