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Sachverhalt:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Nordstadt an der Senkingstraße und umfasst die Flurstücke 254/1, 1/33, 1/42 der Flur 5, Gemarkung Hildesheim. Auf dem Gelände befindet sich eine Gewerbehalle, die früher sowohl als Baumarkt sowie als Tanzschule genutzt wurde. Diese befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers.
Für das bereits seit einiger Zeit leerstehende Gebäude soll eine neue Entwicklungsperspektive eröffnet werden. Zentraler Bestandteil der neuen Nutzung soll eine religiöse Einrichtung inkl. einer Dienstwohnung sein. Neben dieser religiösen Einrichtung sollen außerdem kleinere der Hauptnutzung untergeordnete gewerbliche Nutzungen, Einzelhandel der Sortimente Bekleidung und Nahrungsmittel bis 150 m² Verkaufsfläche sowie gastronomische Betriebe angesiedelt werden. Weiterhin sollen ergänzende Seminar- und Bildungsangebote, Anlagen für sportliche Zwecke sowie die Einrichtung einer Kindertagesstätte ermöglicht werden. Es wird der Nutzungskatalog eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) gelten, mit Ausnahme von Tankstellen und Vergnügungsstätten, die ausgeschlossen werden sollen. Anlagen für kirchliche Zwecke sollen anstatt nur ausnahmsweise allgemein zulässig sein. Zudem werden die zulässigen Immissionen beschränkt. Demnach wird ein eingeschränktes Gewerbegebiet als Gebietskategorie festgesetzt werden.
Da aufgrund der Größe des Geltungsbereichs von 8.296 m² die zulässige Grundfläche weniger als 20.000 m² betragen wird und das Vorhaben der Innenentwicklung dient, kann die Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB kann daher formal verzichtet werden. Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan stellt Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum, Großflächiger Einzelhandel dar und wird im Nachgang im Wege der Berichtigung angepasst. Die Änderung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar insbesondere da östlich bereits (eingeschränkte) Gewerbegebiete angrenzen.
Ziel und Zweck der Planung:
Festsetzung eines eingeschränkten Gewerbegebietes
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans HN 250 A „Senkingstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung ist im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB und ohne formelle Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Die Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen vierwöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
– 01 Geltungsbereich der 5. Änderung HN 250 A „Senkingstraße“
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 01 Geltungsbereich der 5. Änderung HN 250 A „Senkingstraße“ (214 KB) |