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Sachverhalt:
Am 23. Juli 2014 wurde zwischen der Stadt Hildesheim und der Fa. Castell Projektgesellschaft mbH & Co. KG ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Erschließung des Baugebietes Rosenhang I regelt. In diesem Vertrag sind die Verpflichtungen der Projektgesellschaft zur Schaffung der notwendigen Infrastruktur, wie Straßen und Versorgungsleitungen, festgelegt.
Die seit Jahren anhaltende vorherrschende Situation stellt die Anwohnerinnen und Anwohner vor große Herausforderungen und ist auf Dauer so nicht akzeptabel. Daher soll die Stadtverwaltung nun dringend dazu aufgefordert werden, alle erforderlichen tatsächlichen und rechtlichen Schritte einzuleiten, um die im Vertrag vereinbarten Maßnahmen zur endgültigen Erschließung des Baugebietes umzusetzen. Dies umfasst insbesondere die fachgerechte Herstellung der Erschließungsarbeiten sowie den Abschluss des Straßenendausbaus.
Ziel dieses Beschlusses ist es, die Straßen im Baugebiet Rosenhang I so fertigzustellen, dass sie von der Stadt Hildesheim übernommen und öffentlich gewidmet werden können, sodass sich die Situation für die Bürgerinnen und Bürger endlich verbessert. Eine öffentliche Widmung der Straßen ist außerdem notwendig, um den Anwohnerinnen und Anwohnern eine rechtlich gesicherte Nutzung zu ermöglichen, die Erschließung des Gebiets abzuschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim fordert die Stadtverwaltung dringlich auf, alle notwendigen tatsächlichen und rechtlichen Schritte zur Erfüllung des städtebaulichen Vertrages vom 23.07.2014 (endgültige Erschließung) des Baugebietes Rosenhang I mit der Fa. Castell Projektgesellschaft mbH & Co. KG einzuleiten und durchzuführen. Eine fachgerechte Erschließung ist schnellstmöglich herzustellen und der Straßenendausbau abzuschließen, damit die Straßen von der Stadt zeitnah übernommen und öffentlich gewidmet werden können.
Wir bitten um entsprechenden Bericht im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität am 11.12.2024.
Anlagen:
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