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Sachverhalt:
Das Planänderungsgebiet befindet sich im Norden der Stadt Hildesheim direkt am Ende der Fokkerstraße am Hildesheimer Flugplatz. Derzeit gelten bislang für Teilbereiche des Planänderungsgebietes die Urfassung des Bebauungsplanes HN 145 "Lerchenkamp Nord" sowie die als Textplan verfasste 1. Änderung des Bebauungsplanes HN 145 "Lerchenkamp Nord". Der Großteil des Planänderungsgebietes wird jedoch durch die Festsetzungen der 4. Änderung des Bebauungsplans HN 145 "Fokkerstraße" geregelt. Diese wird durch den Geltungsbereich der nun folgenden Bebauungsplanänderung vollständig überdeckt und soll zusammen mit den ebenfalls überdeckten Bereichen der Urfassung HN 145 und der 1. Änderung HN 145 im Rahmen dieses Verfahrens aufgehoben werden.
Das Planänderungsgebiet wurde nach Aufstellung der Urfassung des Bebauungsplans HN 145 „Lerchenkamp Nord“ – entgegen der damaligen Festsetzung als Industriegebiet – tatsächlich fortwährend als Teilbereich des Flugplatzes genutzt. Um einen Ausbau dieser Nutzung planungsrechtlich zu ermöglichen, wurde im Jahr 2018 die bis heute geltende 4. Änderung des Bebauungsplans HN 145 aufgestellt, durch welche – anstelle der Nutzungsart Industriegebiet – hier „Landeplatz“ festgesetzt wurde. Die Fläche ist für den Betrieb des Flugplatzes inzwischen nicht mehr erforderlich. Daher wurde die Fläche von einem privaten Investor erworben. Dieser plant eine industriell bzw. gewerblich geprägte Nutzung, sodass sich die Nutzungsziele hier maßgeblich ändern. Um die geplante Nachnutzung zu ermöglichen, ist es erforderlich, die durch die 4. Änderung des Bebauungsplanes HN 145 getroffene Festsetzung als Fläche für den überörtlichen Verkehr mit der Zweckbestimmung "Landeplatz" entsprechend anzupassen und wieder in ein Gewerbe- bzw. Industriegebiet zu ändern. Dies entspricht auch überwiegend den angrenzenden Nutzungen und ist somit als städtebaulich vertretbar zu werten. Im Zuge der Planung werden auch Festsetzungen zum Maß der Nutzung, Leitungsrechten sowie den Grünstrukturen angepasst.
Die hier angestrebten Anpassungen stehen dem ursprünglichen planerischen Grundkonzept nicht entgegen, sodass durch diese Bebauungsplanänderung die Grundzüge der Planung (bezogen auf das Gesamtgebiet) nicht berührt werden. Im Wesentlichen soll nur die zwischenzeitlich, mit der 4. Änderung HN 145 erfolgte Änderung der Gebietsart wieder zurückgenommen bzw. zurückgeändert werden. Daher kann die Änderung im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB durchgeführt werden. Auf die Erstellung einer Umweltprüfung und eines Umweltberichts wird dementsprechend verzichtet. Die Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht notwendig, da dieser im betreffenden Bereich bereits gewerbliche Bauflächen darstellt.
Die Kosten zur Aufstellung der Bebauungsplanänderung werden durch die Investoren übernommen. Finanzielle Auswirkungen entstehen der Stadt Hildesheim somit nicht.
Ziel und Zweck der Planung:
Schaffung des Planungsrechts für gewerblich bzw. industriell geprägte Nutzungen.
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans HN 145 „Fokkerstraße“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Aufstellung der Änderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung und ohne Umweltbericht durchgeführt.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird elektronisch (im Internet) sowie ergänzend durch einen vierwöchigen öffentlichen Aushang durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
Geltungsbereich HN 145 , 5. Aendg.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Geltungsbereich HN 145_5. Aendg. (115 KB) |