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Sachverhalt:
In den vergangenen Jahren gab es in der Stadt Hildesheim immer wieder politische Bemühungen die Parkraumsituation in der Innenstadt und den innenstadtnahen Quartieren zu verbessern. Es fehlte aber an einer ganzheitlichen Analyse und Konzeption, um weitere Regelungen wie z. B. die Ausweisung von zusätzlichen Bewohnerparkzonen zu begründen. Dies mündete in dem Haushaltsbegleitbeschluss 19/448 Nr. XI. Der Ortsrat Stadtmitte/Neustadt hat in seiner Sitzung am 28.08.2024 zudem den Wunsch zur Einführung eines Bewohnerparkens für das Gebiet „Insel“ geäußert.
Im November 2020 beauftragte die Stadt Hildesheim das Büro SHP Ingenieure, aus Hannover, mit der Erstellung eines Parkraumkonzepts. Das Untersuchungsgebiet wird im Norden und Osten durch die Bahnstrecke begrenzt. Der südliche Bereich wird von der Innerste und der Struckmannstraße umrahmt. Westlich bildet der Moritzberg die Abgrenzung. Innerhalb des erweiterten Untersuchungsgebiets wurden sämtliche Stellplätze im Straßenraum sowie auf Parkplätzen erfasst und in öffentliche, öffentlich zugängliche und private Stellplätze kategorisiert. Private Flächen, wie Hinterhöfe, wurden nicht berücksichtigt. Die Straßenraumsituation sowie die bestehende Parkraumbeschilderung wurden mittels Fotos dokumentiert. Die bestehenden Bewohnerparkzonen A-E wurden überprüft. Die Bestandsaufnahme wurde am 08.12.2021 im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität vorgestellt (Vorlage 21/369).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass ein hoher Handlungsbedarf aufgrund des erheblichen Parkdrucks in vielen Quartieren und der aktuellen Verdrängung von Langzeitparkern in Wohngebieten sowie der geringen Auslastung der Parkhäuser besteht. Die Ziele des Parkraummanagements umfassen daher die Verbesserung der Parkchancen für Anwohner, die Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität, die Reduzierung des Parksuchverkehrs, das Freihalten von Rettungswegen, die Optimierung des Verkehrsflusses, die Verbesserung der Parkmöglichkeiten für Kunden sowie die Einbindung von Lieferverkehren. Dies soll zu einer insgesamt verbesserten städtischen Parksituation und einer Reduzierung des Parksuchverkehrs in der Innenstadt und den innenstadtnahen Wohnquartieren führen. Wichtiger Aspekt dabei ist die Ausdehnung und Vereinfachung des bestehenden Systems, welches rund 70 verschiedenen Bewirtschaftungsformen beinhaltet.
Hierfür ist das gesamte Untersuchungsgebiet in Quartiere unterteilt und separat hinsichtlich des Parkdrucks analysiert worden. Die Strategieempfehlungen umfassen eine flächenhafte finanzielle Bewirtschaftung für alle Quartiere, die Anpassung der Gebührenstruktur mit einem höheren Parkgebührenniveau in Richtung Innenstadt (Zone A und B), die Unterbindung von Langzeitparken in sensiblen Bereichen sowie die Förderung des Parkens in Parkhäusern als günstigere Alternative zum Straßenrandparken. Für alle Quartiere ist ein Vorschlag zur Aufteilung der verschiedenen Straßen in sogenannte Misch- und Bewohnerparkbereiche vorgenommen worden, d. h. Bereiche zum Straßenrandparken, die ausschließlich von Anwohnenden aber auch Bereiche, die sowohl von Anwohnenden als auch von anderen Personen genutzt werden können.
Auf Grundlage der erhobenen Daten werden erste Umsetzungsprioritäten aufgezeigt. Es wird empfohlen, zunächst bei den bestehenden Bewohnerparkzonen in der Innenstadt anzufangen und diese an das neue System sowie die neuen Quartiersgrenzen räumlich anzupassen. Die konkrete Umsetzung weiterer Quartiere bedarf eines detaillierten Klärungsbedarfs (z. B. Standorte für Parkscheingeber und Schilder, genaue Abgrenzungen der Bereiche). Daher wird eine Fortführung voraussichtlich erst ab dem Jahr 2026 für realistisch gehalten. Vorgeschlagen wird als nächste Priorität die Quartiere Oststadt und Neustadt/Oststadt Süd. Die Quartiere Oststadt und Neustadt/Oststadt Süd (je 85%) verzeichnen neben dem Güterbahnhof den höchsten Parkdruck im Untersuchungsgebiet. Während der Güterbahnhof nur eine niedrige Anzahl an Bewohner umfasst, leben in den betroffenen Quartieren viele schützenswerte Anwohner, die von einer Parkraumbewirtschaftung priorisiert profitieren würden. Die Einführung der neuen Regelungen soll mit einer Information der Anwohner z. B. mittels Postwurfsendungen und der Stadtteilzeitungen unterstützt werden. Eine interne Arbeitsgruppe zur Abstimmung und Vorbereitung der Umsetzung wurde eingerichtet. Diese erarbeitet im nächsten Schritt auch eine konkrete Kalkulation für die Quartiere über die potenziellen Einnahmen und Ausgaben. So werden für die Umsetzung des Parkraumkonzepts in der Folge zusätzliche Kontrollkräfte des städtischen Ordnungsdienstes benötigt.
Rechtlich stützt sich das Parkraumkonzept auf die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 Abs. 1b Nr. 2 und die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 1-1e.
Die AG Mobilität hat sich in ihrer Sitzung am 29.10.2024 mit strategischen Ausrichtung und Prioritätensetzung befasst. Der Haushaltsbegleitbeschluss ist damit als bearbeitet anzusehen.
Beschlussvorschlag:
Die strategische Zielausrichtung wird als Grundlage für die weitere Ausarbeitung und Umsetzung des Parkraumkonzeptes beschlossen. Der vorgeschlagenen Prioritätensetzung für die Quartiere Innenstadt, Oststadt und Neustadt/Oststadt Süd wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
– Parkraumkonzept
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Parkraumkonzept (2131 KB) |