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Sachverhalt:
Herr Moritz Degenkolb hat seinen Wohnsitz zum 01.07.2024 in die Stadt Hannover verlegt. Er hat damit die Wählbarkeit zum Ortsrat und damit seinen Sitz im Ortsrat Oststadt/Stadtfeld verloren.
In der nächsten Sitzung hat der Ortsrat Oststadt/Stadtfeld gemäß § 52 Abs. 2 i.V.m. § 91 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Herrn Degenkolb Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gemäß § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 3 des Niedersächsisches Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson der Listenwahl des Wahlvorschlages der FDP über. Auf Grund der Tatsache, dass auf dem Wahlvorschlag der FDP im Wahlgebiet der Ortschaft Oststadt/Stadtfeld keine Ersatzperson mehr vorhanden ist, bleibt der freigewordene Sitz bis zum Ablauf dieser Wahlperiode im Ortsrat unbesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsrat Oststadt/Stadtfeld stellt hiermit gemäß § 52 in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) fest, dass Herr Moritz Degenkolb, früher wohnhaft in 31137 Hildesheim, seinen Sitz im Ortsrat durch Wegzug aus dem Gebiet der Ortschaft und dem damit verbundenen Verlust der Wählbarkeit für den Ortsrat verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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