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Sachverhalt:
Im Rahmen des Städtebauförderprogramms kann in dem Programmgebiet „Lebendige Zentren – Neustadt“ gemäß der „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023/2024) vom 21.03.2023/ 04.07.2023“ nach Art. 9, Abs. 1 und Abs. 2) ein Verfügungsfonds zur finanziellen Unterstützung von Kleinstmaßnahmen etabliert werden.
Für das Gemeinwohl sind bürgerliches und privates Engagement von großer Bedeutung. Der Verfügungsfonds leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Ideen und Projekte mit einem kleineren Kostenvolumen, die zur Unterstützung der Städtebaufördermaßnahmen dienen und den grundsätzlichen Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts entsprechen, können auf diese Weise kurzfristig und unbürokratisch unterstützt werden. Damit soll außerdem die Kooperation von Akteuren im Sanierungsgebiet gestärkt und die Attraktivität des Quartiers gefördert werden. Darüber hinaus erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, das gemeinsame Leben im Quartier selbst mitzugestalten.
Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden. Das Angebot soll sowohl privaten Einzelpersonen, als auch Gruppen, Vereinen und sonstigen Institutionen offenstehen. Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure vor Ort werden über das Quartiersmanagement (Fondsbeauftragte oder Fondsbeauftrager) informiert, aktiviert und in der Beantragung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds begleitet.
Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:
– Maßnahmen zur funktionalen oder städtebaulichen Aufwertung des Stadtbildes
(Frei- und Straßenräume, Wohnumfeld etc.)
– Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden
– Maßnahmen zur Gestaltung von Grün- und Freiräumen
– Maßnahmen zur Herstellung von Barrierearmut bzw. -freiheit
– Maßnahmen zur Imagebildung und Stärkung der Identifikation mit dem Quartier
– Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion
– Maßnahmen zur Stärkung der Quartierskultur und Ermöglichung von Begegnungen
– Maßnahmen zur Aktivierung und Beteiligung der Öffentlichkeit (investitionsvorbereitend oder -begleitend)
– Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins
– Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit im Quartier
Die Maßnahmen müssen hierbei einen nachvollziehbaren und nachhaltigen Nutzen für die Allgemeinheit haben und dürfen keine kommerziellen Interessen verfolgen.
Die Maßnahmenförderung aus Mitteln des Verfügungsfonds wird als öffentlicher Zuschuss in Höhe von maximal 1.500,- € gewährt und beträgt bis zu 50% der beantragten Gesamtsumme. Im Falle einer Kofinanzierung durch Dritte kann sich der Eigenanteil entsprechend verringern.
Die Finanzierung des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Lebendige Zentren - Neustadt“ erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderrichtlinie mit Städtebaufördermitteln. Zum Einsatz von Städtebaufördermitteln gehört immer auch ein Eigenanteil der Stadt Hildesheim von regulär einem Drittel der einzusetzenden Finanzmittel. Im städtischen Haushalt sind momentan für den Verfügungsfonds „Neustadt“ 16.000,- € jährlich vorgesehen. Bei geringerer Nachfrage verfallen keine Fördermittel, da diese der Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren - Neustadt“ zur Verfügung gestellt werden.
Voraussetzung für die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds ist entsprechend der Städtebauförderrichtlinie die Einrichtung eines Vergabegremiums. Das Vergabegremium besteht aus Akteuren der Stadtverwaltung (Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung), dem Quartiersmanagement (als „Fondsbeauftragte/n“) und einem Nachbarschaftsgremium (drei freiwillige lokale, ortsansässige Akteurinnen/Akteuren). Die Zusammensetzung des Nachbarschaftsgremiums entspricht möglichst dem Querschnitt der Stadtgesellschaft und verschiedener Interessengruppen. Damit wird die Bürgerschaft stärker in den Prozess integriert und die Entscheidung zur Förderung weiter legitimiert.
Über die Anträge soll das Vergabegremium möglichst monatlich entscheiden. Über die geförderten und nicht geförderten Maßnahmen soll in der politischen Lenkungsgruppe berichtet werden.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Richtlinie „Verfügungsfonds Neustadt“
– Geltungsbereich Sanierungsgebiet Neustadt
– Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Richtlinie „Verfügungsfonds Neustadt“ (318 KB) | ||||
2 | öffentlich | Geltungsbereich Sanierungsgebiet Neustadt (1261 KB) | ||||
3 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (36 KB) |