Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/422  

Betreff: Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren - Neustadt"; hier: Einrichtung eines Verfügungsfonds für das Sanierungsgebiet "Neustadt"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Neumann, Dirk
Federführend:61.1 Stadterneuerung Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ortsrat Stadtmitte/Neustadt Anhörung
13.11.2024 
Sitzung des Ortsrates Stadtmitte/Neustadt      
Ortsrat Oststadt/Stadtfeld Anhörung
18.11.2024 
Sitzung des Ortsrates Oststadt/Stadtfeld      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
20.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
27.11.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
Anlagen:
Richtlinie „Verfügungsfonds Neustadt“  
Geltungsbereich Sanierungsgebiet Neustadt  
Folgekostenabschätzung  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des Städtebauförderprogramms kann in dem Programmgebiet „Lebendige Zentren  Neustadt“ gemäß der „Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023/2024) vom 21.03.2023/ 04.07.2023“ nach Art. 9, Abs. 1 und Abs. 2) ein Verfügungsfonds zur finanziellen Unterstützung von Kleinstmaßnahmen etabliert werden.

 

Für das Gemeinwohl sind bürgerliches und privates Engagement von großer Bedeutung. Der Verfügungsfonds leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Ideen und Projekte mit einem kleineren Kostenvolumen, die zur Unterstützung der Städtebaufördermaßnahmen dienen und den grundsätzlichen Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts entsprechen, können auf diese Weise kurzfristig und unbürokratisch unterstützt werden. Damit soll außerdem die Kooperation von Akteuren im Sanierungsgebiet gestärkt und die Attraktivität des Quartiers gefördert werden. Darüber hinaus erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, das gemeinsame Leben im Quartier selbst mitzugestalten.

 

Die Mittel des Verfügungsfonds können für Investitionen und die dafür notwendigen vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen im Sanierungsgebiet eingesetzt werden. Das Angebot soll sowohl privaten Einzelpersonen, als auch Gruppen, Vereinen und sonstigen Institutionen offenstehen. Bürgerinnen und Bürger sowie Akteure vor Ort werden über das Quartiersmanagement (Fondsbeauftragte oder Fondsbeauftrager) informiert, aktiviert und in der Beantragung von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds begleitet.

 

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

        Maßnahmen zur funktionalen oder städtebaulichen Aufwertung des Stadtbildes

(Frei- und Straßenräume, Wohnumfeld etc.)

        Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden

        Maßnahmen zur Gestaltung von Grün- und Freiräumen

        Maßnahmen zur Herstellung von Barrierearmut bzw. -freiheit

        Maßnahmen zur Imagebildung und Stärkung der Identifikation mit dem Quartier

        Maßnahmen zur Stärkung der Zentrenfunktion

        Maßnahmen zur Stärkung der Quartierskultur und Ermöglichung von Begegnungen

        Maßnahmen zur Aktivierung und Beteiligung der Öffentlichkeit (investitionsvorbereitend oder -begleitend)

        Maßnahmen zur Stärkung des Umweltbewusstseins

        Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit im Quartier

 

Die Maßnahmen müssen hierbei einen nachvollziehbaren und nachhaltigen Nutzen für die Allgemeinheit haben und dürfen keine kommerziellen Interessen verfolgen.

 

Die Maßnahmenförderung aus Mitteln des Verfügungsfonds wird als öffentlicher Zuschuss in Höhe von maximal 1.500,- € gewährt und beträgt bis zu 50% der beantragten Gesamtsumme. Im Falle einer Kofinanzierung durch Dritte kann sich der Eigenanteil entsprechend verringern.

 

Die Finanzierung des Verfügungsfonds im Programmgebiet „Lebendige Zentren - Neustadt“ erfolgt auf Grundlage der Städtebauförderrichtlinie mit Städtebaufördermitteln. Zum Einsatz von Städtebaufördermitteln gehört immer auch ein Eigenanteil der Stadt Hildesheim von regulär einem Drittel der einzusetzenden Finanzmittel. Im städtischen Haushalt sind momentan für den Verfügungsfonds „Neustadt“ 16.000,- jährlich vorgesehen. Bei geringerer Nachfrage verfallen keine Fördermittel, da diese der Gesamtmaßnahme im Rahmen des Städtebauförderprogramms „Lebendige Zentren - Neustadt“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Voraussetzung für die Vergabe von Mitteln aus dem Verfügungsfonds ist entsprechend der Städtebauförderrichtlinie die Einrichtung eines Vergabegremiums. Das Vergabegremium besteht aus Akteuren der Stadtverwaltung (Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung), dem Quartiersmanagement (als „Fondsbeauftragte/n“) und einem Nachbarschaftsgremium (drei freiwillige lokale, ortsansässige Akteurinnen/Akteuren). Die Zusammensetzung des Nachbarschaftsgremiums entspricht möglichst dem Querschnitt der Stadtgesellschaft und verschiedener Interessengruppen. Damit wird die Bürgerschaft stärker in den Prozess integriert und die Entscheidung zur Förderung weiter legitimiert.

 

Über die Anträge soll das Vergabegremium möglichst monatlich entscheiden. Über die geförderten und nicht geförderten Maßnahmen soll in der politischen Lenkungsgruppe berichtet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Einrichtung eines Verfügungsfonds für das Sanierungsgebiet „Neustadt“ im Programm „Lebendige Zentren“ wird zugestimmt.

 

  1. Die Richtlinie der Stadt Hildesheim über den Verfügungsfonds im durch Beschluss nach § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) festgelegten Sanierungsgebiets „Neustadt“ wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Richtlinie „Verfügungsfonds Neustadt

        Geltungsbereich Sanierungsgebiet Neustadt

        Folgekostenabschätzung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Richtlinie „Verfügungsfonds Neustadt“ (318 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Geltungsbereich Sanierungsgebiet Neustadt (1261 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Folgekostenabschätzung (36 KB)      
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