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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim unterstützt bereits seit vielen Jahren Projekte und Maßnahmen im Bereich der Kultur. Bislang wurden die Haushaltsmittel nach allgemeinen Grundsätzen vergeben. Zukünftig sollen die Mittel auf Basis einer Richtlinie vergeben werden.
Die Richtlinie ist im Wesentlichen auf Basis der bisherigen Förderpraxis entwickelt worden, beinhaltet jedoch einige Vereinfachungen und Spezifizierungen. Grundsätzlich ist mit einer Vereinfachung für die geförderten Einrichtungen zu rechnen.
Wesentliche Eckpunkte der Förderrichtlinie:
– Antragsberechtigt sind rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts sowie Stiftungen und Hochschulen,
– gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte sowie Maßnahmen in Hildesheim, die Zugang zu Kunst und Kultur vermitteln, kulturelle Teilhabe ermöglichen und den Austausch der Kulturen fördern,
– die geförderten Projekte sollen sich an den Zielen der Kulturstrategie Hildesheim in ihrer jeweils gültigen Fassung orientieren,
– die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Gesamtkosten,
– Antragsfrist ist der 01.11. für Projekte des Folgejahres.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Kunst, Kultur, Soziokultur und Kulturellen Bildung (Förderrichtlinie Kulturprojekte) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage:
– Förderrichtlinie Kulturprojekte
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Förderrichtlinie Kulturprojekte (188 KB) |