Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/409  

Betreff: Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Kunst, Kultur, Soziokultur und Kulturellen Bildung (Förderrichtlinie Kulturprojekte)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wagner, Lene
Federführend:Stabsstelle Kultur und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
28.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Ausschuss für Kultur und Demographie Vorberatung
30.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kultur und Demographie ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss Vorberatung
04.11.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
11.11.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Förderrichtlinie Kulturprojekte  

Sachverhalt:

 

Die Stadt Hildesheim unterstützt bereits seit vielen Jahren Projekte und Maßnahmen im Bereich der Kultur. Bislang wurden die Haushaltsmittel nach allgemeinen Grundsätzen vergeben. Zukünftig sollen die Mittel auf Basis einer Richtlinie vergeben werden.

 

Die Richtlinie ist im Wesentlichen auf Basis der bisherigen Förderpraxis entwickelt worden, beinhaltet jedoch einige Vereinfachungen und Spezifizierungen. Grundsätzlich ist mit einer Vereinfachung für die geförderten Einrichtungen zu rechnen.

 

Wesentliche Eckpunkte der Förderrichtlinie:

 

        Antragsberechtigt sind rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts sowie Stiftungen und Hochschulen,

        gefördert werden kulturelle und künstlerische Projekte sowie Maßnahmen in Hildesheim, die Zugang zu Kunst und Kultur vermitteln, kulturelle Teilhabe ermöglichen und den Austausch der Kulturen fördern,

        die geförderten Projekte sollen sich an den Zielen der Kulturstrategie Hildesheim in ihrer jeweils gültigen Fassung orientieren,

        die Förderquote beträgt in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Gesamtkosten,

        Antragsfrist ist der 01.11. für Projekte des Folgejahres.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Richtlinie über die Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich der Kunst, Kultur, Soziokultur und Kulturellen Bildung (Förderrichtlinie Kulturprojekte) wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlage:

 

        Förderrichtlinie Kulturprojekte

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Förderrichtlinie Kulturprojekte (188 KB)      
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