Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/399  

Betreff: Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Innerste und des Kupferstranges im Stadtgebiet Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Kohlus, Milan
Federführend:60.2 Umweltangelegenheiten und Klimaschutz Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
23.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
28.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
04.11.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
11.11.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes  
Anlage 1_Übersichtskarte  
Anlage 2_Detailkarten  
Anlage 3_Änderung der ÜSG-Grenzen  

Sachverhalt:

 

Das Überschwemmungsgebiet von Innerste und Kupferstrang ist am 13.09.2016 letztmalig neu festgesetzt worden.

 

Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 115 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) sind die Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten an neue Erkenntnisse anzupassen, d. h. die zuständige Untere Wasserbehörde muss ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet neu festsetzen, wenn sich z. B. die Hochwasserverhältnisse geändert haben und deshalb einzelne Flächen neu ins Überschwemmungsgebiet aufzunehmen oder zu streichen sind.

 

Im Bereich der Bleicherstraße sind entlang des Uferwegs an der Innerste Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt worden, die dazu führen, dass ein Areal mit einem Volumen von 24.653 m³ nicht länger im Überschwemmungsbereich eines hundertjährigen Hochwassers liegt. Entsprechender Retentionsraumausgleich ist hierfür im Vorfeld im Bereich der Gemeinde Listringen geschaffen worden und als hydraulischer Ausgleich von der Unteren Wasserbehörde anerkannt worden.

 

Gemäß §§ 76, 77, 78 und 78a WHG in Verbindung mit §§ 115 und 116 NWG ist das Überschwemmungsgebiet durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Hildesheim nun per Verordnung mit den geänderten Grenzen festzusetzen.

 

Nach Beendigung des Anhörungsverfahrens sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch Auslegung des Verordnungsentwurfs kann nunmehr die Festsetzung der Verordnung erfolgen. Entscheidungsrelevante Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange oder von Bürgerinnen und Bürgern erfolgten nicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der „Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Innerste und des Kupferstranges in der Stadt Hildesheim“ wird als Verordnung beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes

        Anlage 1_Übersichtskarte

        Anlage 2_Detailkarten

        Anlage 3_Änderung der ÜSG-Grenzen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 4 1 öffentlich Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes (123 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Anlage 1_Übersichtskarte (3015 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich Anlage 2_Detailkarten (17178 KB)      
Anlage 3 4 öffentlich Anlage 3_Änderung der ÜSG-Grenzen (6652 KB)      
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