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Sachverhalt:
Das Überschwemmungsgebiet von Innerste und Kupferstrang ist am 13.09.2016 letztmalig neu festgesetzt worden.
Gemäß § 76 Abs. 2 Satz 3 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 115 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) sind die Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten an neue Erkenntnisse anzupassen, d. h. die zuständige Untere Wasserbehörde muss ein bereits festgesetztes Überschwemmungsgebiet neu festsetzen, wenn sich z. B. die Hochwasserverhältnisse geändert haben und deshalb einzelne Flächen neu ins Überschwemmungsgebiet aufzunehmen oder zu streichen sind.
Im Bereich der Bleicherstraße sind entlang des Uferwegs an der Innerste Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt worden, die dazu führen, dass ein Areal mit einem Volumen von 24.653 m³ nicht länger im Überschwemmungsbereich eines hundertjährigen Hochwassers liegt. Entsprechender Retentionsraumausgleich ist hierfür im Vorfeld im Bereich der Gemeinde Listringen geschaffen worden und als hydraulischer Ausgleich von der Unteren Wasserbehörde anerkannt worden.
Gemäß §§ 76, 77, 78 und 78a WHG in Verbindung mit §§ 115 und 116 NWG ist das Überschwemmungsgebiet durch die Untere Wasserbehörde der Stadt Hildesheim nun per Verordnung mit den geänderten Grenzen festzusetzen.
Nach Beendigung des Anhörungsverfahrens sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durch Auslegung des Verordnungsentwurfs kann nunmehr die Festsetzung der Verordnung erfolgen. Entscheidungsrelevante Einwendungen von Trägern öffentlicher Belange oder von Bürgerinnen und Bürgern erfolgten nicht.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf der „Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes der Innerste und des Kupferstranges in der Stadt Hildesheim“ wird als Verordnung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes
– Anlage 1_Übersichtskarte
– Anlage 2_Detailkarten
– Anlage 3_Änderung der ÜSG-Grenzen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Verordnung über die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes (123 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 1_Übersichtskarte (3015 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 2_Detailkarten (17178 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 3_Änderung der ÜSG-Grenzen (6652 KB) |