Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/392  

Betreff: Überarbeitung und Änderung des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frank, Johanna
Federführend:18.1 Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
30.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
Anlagen:
Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim  
Synopse  

Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Rates vom 15.03.2021 (21/041) hat die Stadt Hildesheim den "Beteiligungskodex" eingeführt.

 

Der Beteiligungskodex beschreibt seither die Anforderungen der Stadt Hildesheim an die Beteiligungen der Stadtwirtschaft und deren Organe. Der Beteiligungskodex soll zu einer verantwortungsvollen, zielgerichteten und nachhaltigen Unternehmensführung im Sinne von Unternehmensleitung, -steuerung und -transparenz anhalten und dabei die Umsetzung der Ziele der städtischen Wirtschaftsstrategie fördern. Darüber hinaus soll insbesondere die Erfüllung städtischer Aufgaben gewährleistet und die Qualität in der Wahrnehmung der Aufsichtsmandate gesichert werden. Der Kodex soll eine effiziente Zusammenarbeit zwischen dem Aufsichtsgremium und dem Geschäftsleitungsorgan unterstützen und den Informationsfluss zwischen den Beteiligungen der Stadt und dem Beteiligungsmanagement fördern. Weiterhin sollen die Transparenz und das Vertrauen der Öffentlichkeit in Entscheidungen von Politik, Verwaltung, Beteiligungsmanagement und Beteiligungsunternehmen gesteigert werden.

 

Der Beteiligungskodex ist Teil der Corporate Governance (Grundsätze der Unternehmensführung) der Beteiligungsunternehmen, zu der u. a. auch das Controlling- / Risikomanagement, die neu eingeführten Compliance Leitlinien und das Personalführungssystem gehören.

 

Gemäß dem o. a. Beschluss des Rates vom 15.03.2021 soll eine Fortentwicklung und Anpassung des Beteiligungskodex an veränderte Rahmenbedingungen in der Regel aber alle zwei Jahre vorgenommen und die Ergebnisse dieses Prozesses den städtischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Entsprechend wurde der Kodex nunmehr überarbeitet. Mit dieser Überarbeitung wurden auch die neuen Entwicklungen im Bereich Public Corporate Governance berücksichtigt.

 

Die überarbeitete Fassung des Beteiligungskodex wird – so wie bisher schon die derzeitige Fassung – auf den Internetseiten der Stadt Hildesheim veröffentlicht.

 

Die Änderungern des Beteiligungskodex können sie den Anlagen entnehmen. (siehe Synopse).

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die überarbeitete Fassung des Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim wird beschlossen.

 

  1. Der Beteiligungskodex in der Fassung vom 02.02.2021 tritt gleichzeitig außer Kraft.

 

  1. Die von der Stadt Hildesheim in die jeweiligen Gremien entsandten Vertreter/-innen sowie die Geschäftsleitung werden aufgefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass die überarbeitete Fassung des Beteiligungskodex in den Beteiligungen der Stadt Hildesheim und deren Organen angewendet wird.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim

        Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich Beteiligungskodex der Stadt Hildesheim (1446 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich Synopse (118 KB)      
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