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Sachverhalt:
Das Begegnungs- und Kompetenzzentrum Hi.punkt hat sich seit Mai 2022 zu einem zentralen lebhaften Ort des Zusammenkommens zwischen Menschen mit und ohne Flucht- und Migrationsgeschichte entwickelt. Durch den offenen Begegnungsbereich sowie Angebote der Beratung, Workshops, Sprachlerngruppen, Frauenfrühstück u.v.a.m. werden monatlich rund 1500 Besuchende erreicht. Dabei wird der Hi.punkt sowohl wiederkehrend (z. B. Begegnungs- und Sprachlernangebote) als auch anlassbezogen (z. B. Beratungen, Workshops) besucht. Der Hi.punkt ist bis Ende Juni 2025 über Mittel des Integrationsfonds (Land Niedersachsen) finanziert. Geplant war die Weiterführung über die Zuwendung des Integrationsfonds 2025; im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage Nr. 23/078 verwiesen.
Davon unbenommen ist auch zukünftig von einem konstanten Zuzug Geflüchteter nach Hildesheim als auch einem steigenden Bedarf nach Dienstleistungen des Hi.punktes auszugehen. Laut aktuellem Sozialmonitoring der Stadt haben 32,9 % der Bürgerinnen und Bürger einen Migrationshintergrund, davon 17 % keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Nunmehr hat die Landesregierung verkündet, die Mittel für den Integrationsfonds bereits in 2025 erheblich zu kürzen. Da die Stadt nicht anstelle des Landes den Hi.punkt finanzieren kann, war die Schließung des Hi.punktes zum Juni 2025 geplant.
In der Kürze der verfügbaren Zeit hat die Verwaltung die Möglichkeiten geprüft, zukünftige Drittmittel zum Fortbetrieb des Hi.punktes über den EU-Fonds AMIF (90 % Förderung) zu generieren.
Dies vorausgeschickt wird nachfolgend über inhaltliche Eckpunkte, Zeitrahmen und Finanzfolgen des zu beantragenden Projektes informiert.
Projekt Begegnungs- und Kompetenzzentrum Hi.punkt
Das Projekt umfasst eine Projektlaufzeit von drei Jahren (01.07.2025 bis 30.06.2028). Das Zentrum soll in einer Immobilie in der Innenstadt oder innenstadtnah eingerichtet werden (aktueller Standort Arnekengalerie). Das Projekt beruht auf drei Handlungsfeldern:
– Begegnung/interkultureller Austausch
– Beratung/Bildung/Spracherwerb
– Partizipation/Empowerment/Selbstorganisation
Ferner wird auf die Vorlage Nr. 23/078 nebst Beschluss des Rates vom 13.03.2023 verwiesen.
Im Zuge der Antragstellung soll das bestehende Konzept qualitativ erweitert werden. Über die Ergebnisse der Antragsstellung wird in 2025 in den Fachausschüssen ausführlich berichtet werden.
Primäre Zielgruppe nach dem AMIF-Fonds der EU sind Drittstaatsangehörige, d.h. Menschen, die nicht aus Deutschland oder einem anderen Staat der EU stammen. Der Hi.punkt richtet sich in den Angeboten daher primär an diese Zielgruppe. Gleichwohl liegt ein weiterer Schwerpunkt des Projektes auf der interkulturellen Begegnung zwischen Aufnahmegesellschaft und Zielgruppe. Neben Drittstaatsangehörigen werden ehrenamtlich Engagierte eine weitere essenzielle Zielgruppe des zukünftigen Hi.punktes sein.
Finanzfolgen
Das Gesamtprojektvolumen umfasst eine Summe von 1.479.937,01 €. Bei einer EU-Förderquote von 90 %, Beteiligung der Kooperationspartner und einzuwerbenden Drittmitteln würde auf den städtischen Haushalt folgender Eigenanteil entfallen:
HH 2025: 26.100,- € (24.200,- € bereits im HH angesetzt = Mehrbedarf 1.900,- €)
HH 2026: 27.200,- € (15.400,- € bereits im HH angesetzt = Mehrbedarf 11.800,- €)
HH 2027: 27.200,- € (9.000,- € bereits im HH angesetzt = Mehrbedarf 18.200,- €)
HH 2028: 13.600,- € (0,- € bereits im HH angesetzt)
Sollte das Einwerben von weiteren Drittmitteln nicht gelingen, würde sich der städtische Eigenanteil um maximal 10.000,- € pro Förderjahr erhöhen.
Die abweichenden Projektgesamtkosten für eine neue Förderperiode sind noch nicht im Haushaltsplan 2025 eingeplant und wären entsprechend in den Änderungshaushalt 2025 aufzunehmen.
Personal/Stellen
Für folgende bereits bestehende Stellen soll die Befristung über den 01.07.2025 verlängert werden:
– Leitungskraft/ Sozialpädagogische Fachkraft (1913): 1,0 VZÄ
– Verwaltungskraft (1827): 0,5 VZÄ
– Assistenz (1937): Geringfügige Beschäftigung
Im Zuge der projektbezogenen Erweiterung müssten folgende Stellen nachträglich mit einem Sperrvermerk in den Stellenplan für 2025 und 2026 bis 2028 aufgenommen werden. :
– N.N.: Projektkoordination: 0,5 VZÄ (E11) = 123.932,- €
– N.N.: Verwaltungskraft: 0,5 VZÄ (E9a) = 100.477,- €
– N.N.: Anerkennungspraktikantenstelle: 1,0 VZÄ = 110.884,- €
– N.N.: Assistenz: 15 Stunden VZÄ (E2) = 59.017,- €
Alle Angaben umfassen das AG-Brutto für den Projektzeitraum 36 Monate plus 10,5 % Lohnsteigerung (beruhend auf den Hinweisen der AMIF-Verwaltungsbehörde). Real wird eine wesentlich geringere Tarifsteigerung erwartet.
Die Bearbeitungszeit der AMIF-Verwaltungsbehörde umfasst sechs bis acht Monate. Um einen möglichst nahtlosen Übergang des Projektes im Juli 2025 zu gewährleisten, muss die Antragsstellung kurzfristig, mithin noch bis Dezember 2024 erfolgen. Das Konzept soll nach Bewilligung den zuständigen Fachausschüssen des Rates der Stadt Hildesheim vorgestellt werden (siehe Beschlussvorschlag Nr. 3).
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Ergebnis der Prüfung durch den Fördermittelgeber nicht vorweggenommen werden und insoweit auch die Möglichkeit einer Ablehnung des Antrags nicht ausgeschlossen werden kann.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Finanzierungsplan Stand 01.10.2024 (43 KB) | ||||
2 | öffentlich | Konzept Hi.punkt alt (750 KB) |