Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/388  

Betreff: Maßnahmen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Nowak, Jürgen
Federführend:51.2 Schule und Sport Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
23.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität ungeändert beschlossen     
Ausschuss für Schule/Bildung und Sport Vorberatung
29.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Schule/Bildung und Sport      
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
30.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
04.11.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
11.11.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      

Sachverhalt:

 

  1. Einleitung

 

2021 haben Bundestag und Bundesrat einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zugestimmt, wonach ab 01.08.2026 stufenweise ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter eingeführt wird (Ganztagsförderungsgesetz/GaFöG). Er gilt zunächst für die erste Klassenstufe und wird jährlich um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Ab dem 01.08.2029 hat dann jedes Grundschulkind der ersten vier Klassenstufen einen Anspruch auf eine Ganztagsbetreuung von jeweils acht Stunden an fünf Tagen in der Woche. Der Bund hat bereits im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet und stellt darüber Finanzhilfen in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Mrd. zur Verfügung.

 

Im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über die Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztag) gewährt der Bund den Ländern aus dem Sondervermögen insgesamt 2,75 Mrd. . Niedersachsen stehen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 278 Mio. € zur Verfügung – darin einhalten sind auch die nicht verausgabten Mittel aus dem vorangegangenen Beschleunigungsprogramm. Außerdem ist gegen Ende des Förderprogramms noch die Vergabe von Restmitteln vorgesehen.

 

Die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) ist seit dem 01.03.2024 in Kraft. Danach sind folgende Investitionen an Ganztagsschulen förderfähig:

 

        Neubau, Umbau, Erweiterung

 

        (Energetische) Sanierung sowie Ausstattung für ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote

 

Es können Maßnahmen gefördert werden, die ab dem Inkrafttreten des Ganztagsfinanzhilfegesetztes, ab dem 12.10.2021, begonnen wurden und bis zum 31.12.2027 abgeschlossen werden. Anträge können bis zum 31.10.2025 gestellt werden.

 

Investitionsvolumen für Hildesheim:

 

        Mittel von Bund und Land zusammen     3.835.028,02 €

        Eigenanteil Stadt Hildesheim:            676.769,65 €

        Investitionsvolumen insgesamt      4.511.797,67 €

 

Mit Hilfe des Förderprogramms sollen folgende vier Projekte umgesetzt werden:

 

        Didrik-Pining-Schule

Mensabau

        Grundschule (GS) Himmelsthür

Neue Mensa im Rahmen der Sanierung des Grundschulgebäudes und der ehemaligen Außenstelle

        GS Neuhof

Umbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung zu Ganztagsräumen

        GS Sorsum

Bau einer kleinen Mensa

 

  1. Bereits beschlossene Maßnahmen (ca. 3,1 Mio. €)

 

Didrik-Pining-Schule

Der Mensa Bau ist bereits beschlossen (Vorlage 24/111), die Planungskosten wurden bereits aus dem vorangegangenen Förderprogramm Ganztag (2021 bis 2022) bezuschusst. Die Baukosten sind voll förderfähig.

 

Investitionsvolumen: ca. 2,3 Mio. €

 

GS Himmelsthür

Die Sanierung des Grundschulgebäudes und der ehemaligen Außenstelle inklusive einer neuen Mensa ist bereits beschlossen (Vorlage 24/177 und 21/095). Es sind vier Bauabschnitte im Zeitraum von Oktober 2024 bis Mitte 2026 (nach aktuellem Planungsstand) vorgesehen.

 

Der Kostenanteil für die Mensa in Höhe von ca. 800.000,- € ist förderfähig.

 

  1. Geplante weitere Maßnahmen (ca. 1,4 Mio. €)

 

GS Neuhof

Die Schülerzahl der GS Neuhof steigt permanent an, derzeit hat die Schule sieben Klassen. Der 8. Klassenraum wird als Kombiraum genutzt und muss perspektivisch bei der zu erwartenden vollen Zweizügigkeit Klassenraum werden. Fachräume sind nicht vorhanden. Zudem verfügt die Schule aufgrund der räumlichen Enge auch über keine Ganztagsräume, die im Hinblick auf den umfangreichen neuen Ganztag ab 2026 essentiell sind. Um den Ausbau möglichst wirtschaftlich zu realisieren, soll sofern baulich möglich, die ehemalige Hausmeisterwohnung umgenutzt und in die Raumplanung mit einbezogen werden.

 

Die Planungsmittel in Höhe von 35.000,- € sind für den Haushalt 2025 (Investitionsnummer 111082025011) angemeldet worden. Die Baukosten müssen nach abgeschlossener Planung im Haushalt 2026 etatisiert werden.

 

Die Verwaltung geht von der fristgerechten Erstellung bis 31.12.2027 aus.

 

GS Sorsum

Die GS Sorsum ist derzeit 1,5-zügig (sechs Klassen), die Einschulungszahlen liegen auch in den nächsten Jahren (Grundlage Geburtenstatistik) nahe der Teilungsgrenze. Schulplanerisch wird auch weiterhin von einer 1,5-Zügigkeit ausgegangen. Die Schule hat aktuell nur fünf adäquate Klassenräume, der 6. Klassenraum ist aufgrund des Zuschnitts, der Lage im OG der Turnhalle und des problematischen Fluchtwegs auf Dauer ungeeignet – es besteht daher akute Raumnot. Die Schule verfügt über keine Raumreserven und musste sogar den Werkraum im Keller aus baulichen Gründen aufgeben. Die Mittagsverpflegung erfolgt derzeit in einem umgewidmeten Klassenraum, der schlecht für die Anlieferung des Essens geeignet ist. Mit dem Förderprogramm wird angestrebt, eine kleine Mensa zu erstellen. Der bisherige Mensaraum soll anschließend wieder für Unterrichtszwecke genutzt werden.

 

Die Planungsmittel in Höhe von 100.000,- € sind für den Haushalt 2025 (Investitionsnummer 111082023036) angemeldet worden.

 

Die Baukosten müssen nach abgeschlossener Planung im Haushalt 2026 etatisiert werden.

 

Die Verwaltung geht von der fristgerechten Erstellung bis 31.12.2027 aus.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird für den ganztagsbezogenen Umbau der Grundschulen Neuhof und Sorsum von einer geschätzten Mittelbindung in Höhe von rund 1,4 Mio. ausgegangen. Der bauliche Bedarf ist entsprechend auszulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Bauplanungen als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau durchzuführen:

 

        Grundschule Neuhof: Ausbau des Ganztagsbereichs unter Einbeziehung der ehem. Hausmeisterwohnung

 

        Grundschule Sorsum: Bau einer Mensa

 

Die für den Bau erforderlichen Haushaltsmittel werden nach Vorstellung in den Gremien für den Haushalt 2026 angemeldet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

///

 

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