Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/387  

Betreff: Vorbereitung einer ordentlichen Verbandsversammlung des Zweckverbands Förderzentrum Bockfeld; hier: Haushaltssatzung 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Ullrich, Felix
Federführend:18.1 Fachkräfte- und Beteiligungsmanagement Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Entscheidung
30.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Anlagen:
Anlage 1_Frühförderung  
Anlage 2_Schulträgerschaft  
Anlage 3_Erlass der Haushaltssatzung für des Wirtschaftsjahres 2025  
Anlage 4_Wirtschaftsplan 2025  

Sachverhalt:

 

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld hat in ihrer demnächst stattfindenden Sitzung über nachfolgende Tagesordnungspunkte zu entscheiden:

 

        Erstattung der Verbandsmitglieder gemäß § 13 Absatz 1 der Verbandsordnung

Frühförderung

 

        Erstattung der Verbandsmitglieder gemäß § 13 Absatz 1 der Verbandsordnung Schulträgerschaft

 

        Erlass der Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2025

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterin / der Vertreter der Stadt Hildesheim in der demnächst stattfindenden Verbandsversammlung des Zweckverbandes Förderzentrum im Bockfeld wird ermächtigt, folgenden Beschlussempfehlungen zuzustimmen:

 

        Die Erstattung des Aufwandes für die Frühförderung gemäß § 13 Abs. 1 der Verbandsordnung wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 im Erfolgsplan in Höhe von 636.800,- € und im Vermögensplan in Höhe von 45.500,- € beschlossen.

 

        Die Erstattung für die Schulträgerschaft wird im Rahmen der Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2025 im Erfolgsplan in Höhe von 2.377.557,35 € und im Vermögensplan in Höhe von 965.800,- € beschlossen.

 

        Die Haushaltssatzung 2025 wird mit einem festgesetzten Volumen in Erträgen bzw. Einnahmen und Aufwendungen bzw. Ausgaben in Höhe von 15.427.800,- € im Erfolgsplan und 2.965.500,- € im Vermögensplan beschlossen.

 

 

        Die Aufstockung der Stellen in der Frühförderung wird unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Eingliederungshilfen von Stadt Hildesheim und Landkreis Hildesheim gestellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Anlage 1_Frühförderung

        Anlage 2_Schulträgerschaft

        Anlage 3_Erlass der Haushaltssatzung für des Wirtschaftsjahres 2025

        Anlage 4_Wirtschaftsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Frühförderung (70 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Schulträgerschaft (1166 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_Erlass der Haushaltssatzung für des Wirtschaftsjahres 2025 (564 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Wirtschaftsplan 2025 (18187 KB)      
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