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Sachverhalt:
Nach § 6 Absatz 1 Niedersächsisches Nahverkehrsgesetz (NNVG) haben die Aufgabenträger für ihre Bereiche jeweils für fünf Jahre einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen.
Die Zuständigkeit für den regionalen straßengebundenen ÖPNV im Landkreis liegt beim Landkreis Hildesheim, Aufgabenträger für den Stadtverkehr Hildesheim ist die Stadt Hildesheim.
Der NVP wird gemäß § 6 Absatz 4 NNVG unter Mitwirkung der Nahverkehrsunternehmen aufgestellt. Weiterhin sind die benachbarten Aufgabenträger, die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und die Samtgemeinde, die Straßenbaulastträger, Verbände, welche die Interessen der Fahrgäste vertreten sowie Behindertenbeauftragte bzw. -beiräte beteiligt.
Gemäß § 7c NNVG ist ein gültiger NVP Voraussetzung für die Auszahlung der Finanzmittel nach § 7a und b und nach § 7 Absatz 5 NNVG erforderlich.
Der Rat der Stadt Hildesheim hat am 17.06.2024 die strategische Zielausrichtung als Grundlage für die weitere Ausarbeitung des NVP beschlossen. Vorgesehen ist ein schrittweiser Ausbau des Busangebots in der Stadt Hildesheim, basierend auf dem aktuellen Angebot. Derzeit liegt das Angebot bei 80 % (verglichen zum Angebot von 2017). Die jährliche Erhöhung des Leistungsvolumens wird mit sechs Prozentpunkten angenommen. Weitere Bestandteile aus dem NVP 2019 wurden größtenteils übernommen und angepasst.
Eine Informationsveranstaltung zum NVP fand am 06.09.2024 statt. Die Entwurfsfassung des NVP ist in den Anlagen hinterlegt. Dieser wird vorbehaltlich kleiner redaktioneller Änderungen im November 2024 in das Anhörungsverfahren gehen.
Nach Durchführung der Anhörung werden die eingegangenen Anregungen geprüft und ggf. in den NVP integriert. Danach wird der NVP dem Rat der Stadt voraussichtlich im Februar 2025 sowie im Anschluss dem Kreistag zur abschließenden Beschlussfassung vorgelegt.
Anlage:
– NVP_HI_Teil-Stadt-Entwurf
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | NVP_HI_Teil-Stadt-Entwurf (6591 KB) |