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Sachverhalt:
Die zunehmende Urbanisierung und der damit verbundene Anstieg des Verkehrsaufkommens stellen Städte vor erhebliche Herausforderungen in der Parkraumversorgung für Anwohnerinnen und Anwohner. Um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden und gleichzeitig umweltfreundliche Mobilitätskonzepte zu fördern, ist es notwendig, innovative Ansätze zur Regelung der Parkraumnutzung zu entwickeln.
Die Erhebung von Parkgebühren, die sich nach der Größe des Fahrzeugs richten, könnte dazu beitragen, den Platzbedarf von größeren Fahrzeugen angemessen zu berücksichtigen. Kleinere Fahrzeuge beanspruchen weniger Raum und könnten durch niedrigere Gebühren interessanter gemacht werden.
Carsharing hat sich als effektives Mittel zur Reduzierung des Individualverkehrs etabliert. Eine gezielte Berücksichtigung dieser Fahrzeuge im Parkraumversorgungskonzept könnte deren Nutzung weiter steigern und somit zur Entlastung des innerstädtischen Verkehrs beitragen. Durch spezielle Parkregelungen oder reduzierte Gebühren für Carsharing-Fahrzeuge könnte ein Anreiz geschaffen werden, diese Form der Mobilität verstärkt zu nutzen.
Die Einführung von flexiblen Zahlungsmodellen wie Ratenzahlungen oder Abonnements würde es mehr Menschen ermöglichen, auf das Auto als Fortbewegungsmittel zurückzugreifen, ohne dass sie sofort hohe Kosten tragen müssen. Ein solches Modell könnte insbesondere für Berufspendler attraktiv sein, die regelmäßig auf Parkplätze angewiesen sind. Zudem würde eine Kündigungsfrist von beispielsweise drei Monaten den Nutzern Planungssicherheit bieten und gleichzeitig die Verwaltung entlasten.
Die Möglichkeit, Einnahmen aus Parkgebühren zweckgebunden für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder andere nachhaltige Mobilitätsprojekte zu verwenden, könnte nicht nur die Akzeptanz solcher Gebühren erhöhen, sondern auch den ÖPNV stärken.
Beschlussvorschlag:
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt folgende Sachverhalte in Bezug auf das Bewohnerparken bis zur Vorstellung des Parkraumversorgungskonzept im November 2024 zu prüfen und Vorschläge zur Umsetzung darzustellen:
Ist es möglich, Parkgebühren differenziert nach der Größe der Fahrzeuge zu erheben?
Welche rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden, um eine solche Regelung umzusetzen?
Wie können Carsharing-Fahrzeuge in das bestehende Parkraummanagement integriert werden?
Welche Möglichkeiten bestehen, um eine Ratenzahlung (monatlich oder quartalsweise) für den Bewohnerparkausweis anzubieten?
Ist die Einführung eines Abomodells (z.B. monatliche/quartalsweise Zahlung mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten) realisierbar?
Können die Einnahmen aus den Parkgebühren zweckgebunden beispielsweise für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verwendet werden?
Anlagen:
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