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Sachverhalt:
Gem. § 109 NKomVG sind die Stellen von Beamtinnen und Beamten auf Zeit grundsätzlich auszuschreiben. Dies betrifft auch die Stelle, die derzeit von Frau Andrea Döring besetzt ist.
In § 109 Abs. 1 Satz 4 NKomVG ist aber bestimmt: „Die Vertretung kann jedoch im Einvernehmen mit der Hauptverwaltungsbeamtin oder dem Hauptverwaltungsbeamten beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn sie beabsichtigt, die Stelleninhaberin oder den Stelleninhaber erneut zu wählen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim spricht sich nicht dafür aus, auf eine öffentliche Ausschreibung der derzeit von Frau Andrea Döring besetzten Stelle zu verzichten.
Anlagen:
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