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Sachverhalt:
I.
Diese Flächennutzungsplanänderung bildet die Grundlage für die Schaffung von Baurecht auf dem teils denkmalgeschützten Gelände des Guts Steuerwald. Die Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul in Hildesheim (Vinzentinerinnen) beabsichtigt gemeinsam mit ihrer Unternehmung Vinzenz Sozialprojekte GmbH (ViSo) das Areal rund um das Gut Steuerwald für die Nutzung sozialer und christlicher Projekte instand zu setzen, auszubauen und für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies soll einvernehmlich mit dem dort bereits ansässigen Reit- und Fahrverein Hildesheim Steuerwald e.V. (RFV) vorangetrieben werden. Der RFV wird sich auf der östlichen Gutsseite konzentrieren, während auf der westlichen Grundstücksseite die neuen Nutzungen angesiedelt werden sollen.
Der Aufstellungsbeschluss für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans wurde am 27.09.2023 gefasst.
Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung wurde ursprünglich bei Aufstellung im nordwestlichen Bereich weiter gefasst. Dies stellte sich allerdings als nicht notwendig heraus. Somit wird der Geltungsbereich verkleinert. Zudem wird der Geltungsbereich im Süden – entsprechend der Ebene des Flächennutzungsplans – begradigt dargestellt. Hier hat der bestehende Flächennutzungsplan bezüglich der Darstellung der Sonderbaufläche im Südwesten eine kleine Ausbuchtung. Diese Darstellung muss nicht geändert werden, weswegen der Geltungsbereich hier der bisherigen Abgrenzung der Sonderbaufläche im Südwesten angepasst werden soll.
Das Planänderungsgebiet umfasst rund drei Hektar.
Das zur Gebietsentwicklung notwendige Bebauungsplanverfahren HN 54 „Gut Steuerwald“ läuft parallel, zeitlich leicht nachlaufend. Ziel ist die Erweiterung der Nutzung des Areals und Erhaltung des historisch bedeutsamen Ensembles einhergehend mit der Berücksichtigung umweltrechtlicher und städtebaulicher Belange. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung konnte im bereits angelaufenen Verfahren gegenüber der Aufstellung konkretisiert werden und ist für die Ebene des Flächennutzungsplans unten benannt.
Die Erstellung der Flächennutzungsplanänderung selbst verursacht keine Folgekosten.
Ziel und Zweck der Planung:
Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Soziale Einrichtung“ zur Nachnutzung eines Teilbereichs des Guts Steuerwald mit baulichen Ergänzungen für sozialdiakonische Nutzungen inklusive nutzungsbezogener Wohnbebauung sowie untergeordneter Gastronomie und Einzelhandelsnutzung.
II.
Die Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans sowie für den Bebauungsplan HN 54 „“Gut Steuerwald“ hat vom 23.10.2023 bis 22.11.2023 stattgefunden. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB für beide o.g. Verfahren gemeinsam fand vom 26.10.2023 bis zum 25.11.2023 statt. Die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind daher für beide Verfahren gemeinsam formuliert und abgegeben worden. Bedenken gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht geäußert. Die eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden, soweit sie der Flächennutzungsplanebene entsprechen, zur Kenntnis genommen und berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen.
Als nächster Verfahrensschritt ist nun die öffentliche Auslegung durchzuführen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden im Parallelverfahren dazu beteiligt.
Beschlussvorschlag:
Der Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Gut Steuerwald“ wird entsprechend der Anlage 01 verkleinert beschlossen.
Die auf Ebene des Flächennutzungsplans relevanten Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden entsprechend der Beschlussvorschläge in der Abwägungstabelle zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis genommen oder berücksichtigt bzw. sind auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Die Hinweise werden an den Investor weitergegeben.
Dem Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans „Gut Steuerwald“ und die Entwurfsbegründung inkl. Umweltbericht werden gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich ausgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlage/n:
– 01 Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans
– 02 Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans
– 03 Begründungsentwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans inkl. Umweltbericht
– 04 Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
– 05 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 01 Geltungsbereich der 21. Änderung des Flächennutzungsplans (235 KB) | ||||
2 | öffentlich | 02 Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans (2931 KB) | ||||
3 | öffentlich | 03 Begründungsentwurf zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans inkl. Umweltbericht (2864 KB) | ||||
4 | öffentlich | 04 Abwägung zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (171 KB) | ||||
5 | öffentlich | 05 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (1477 KB) |