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Sachverhalt:
Mit Schreiben an den Oberbürgermeister vom 02.09.2024 hat Aike Vathauer, Aufenthalt in Hildesheim, den Verzicht auf das Ratsmandat gem. § 52 Abs. 1 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt erklärt.
In der auf den Zeitpunkt der Verzichtserklärung folgenden nächsten Sitzung hat die Vertretung gem. § 52 Abs. 2 NKomVG den Sitzverlust durch Beschluss festzustellen. Erst mit dem Feststellungsbeschluss wird der Sitzverlust bewirkt.
Vor der Beschlussfassung ist Aike Vathauer die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Der Gemeindewahlleiter hat gem. § 44 in Verbindung mit § 38 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes festgestellt:
Der freigewordene Sitz geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson des Wahlvorschlages der Fraktion Die Linke in Hildesheim für den Stadtrat über.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hildesheim stellt hiermit gemäß § 52 NKomVG fest, dass das Ratsmitglied Aike Vathauer, Aufenthalt in Hildesheim, den Sitz im Rat der Stadt Hildesheim durch schriftlichen Verzicht verloren hat.
Finanzielle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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