Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/359  

Betreff: Überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung Dammstraße - Historische Brücke
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Elsholz, Florian
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Vorberatung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Kanalsanierung der Dammstraße wurde 2022 unter der Straße eine historische Brücke freigelegt. Es bedarf der Sicherung der Brücke und der Sanierung der Straße. Für die Sicherung der Steinbogenbrücke, der Sanierung der Straße und der Wiederherstellung der Lichtsignalanlage (LSA), die in diesem Zusammenhang abgebaut werden musste, wurden nach aktuellem Stand die unten aufgeführten Kosten ermittelt.

 

Zur Aufrechterhaltung der wichtigen Verkehrswegebeziehungen zwecks Vermeidung von noch größeren Umleitungsrouten sowie zur Erhaltung der Verkehrssicherheit, Dauerhaftigkeit und Standsicherheit der Straße und des Bauwerkes stellte sich eine zeitnahe Ertüchtigung als zwingend erforderlich dar.

 

Folgende Kosten werden hierfür derzeit angenommen:

 

Archäologische Erkundungen und deren Baubegleitung:

ca. 4.620.761,11 € (die Schlussrechnung liegt aber noch nicht vor)

 

Herstellung des Sicherungsbauwerkes und Wiederherstellung der Straßenoberfläche:

ca. 1.428.000,- € (Submissionsergebnis, Auftrag der SEHi).

 

Wiederherstellung der LSA 412 Dammstraße/ Johannesstraße:

ca. 85.000,- €.

Aufgrund der Baumaßnahme musste die LSA zurückgebaut werden. Eine Wiederherstellung mit den veralteten Anlageteilen ist nicht möglich.

 

Voraussichtlich benötigte Haushaltsmittel insgesamt:

6.135.000,- €.

 

Die Haushaltsmittel sind aufgrund vertraglicher Vereinbarung teilweise als Zuschuss an Baubeteiligte (Stadtentwässerung Hildesheim) zu zahlen.

 

Die Sicherung und die Sanierungen hätten im Jahr 2022 durchgeführt werden müssen, was jedoch aufgrund der vielfältigen Untersuchungen und Abstimmung der Beteiligten (Straßenbauträger, Stadt, Entwässerung, Denkmalaufsicht) nicht möglich war. Die konkrete Höhe sowie die Fälligkeit der zu erwartenden Auszahlungen steht weder aktuell noch stand sie im Jahr der Entstehung der Verpflichtungen (2022) fest. Von daher ist die Bildung einer Rückstellung im Jahr 2022 erforderlich, die mit dieser überplanmäßigen Ausgabe eingebucht werden soll.

 

Deckungsvorschlag:

Mehrerträge und -einzahlungen bei der Gewerbesteuer, Produktkonto: 6110000.3013000.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Aufwendung und den damit in den Folgejahren verbundenen Auszahlungen sowie dem o.g. Deckungsvorschlag in Höhe von 6.135.000,- € wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

///

 

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