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Sachverhalt:
Die Vorlage 24/216 wird um folgende Sachverhalte geändert:
Die Sicherstellung des steuerlichen Querverbunds wird zusammen mit dem Kontrollkriterium bis zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags spätestens zum 01.05.2025 erfolgen, nicht zum 04.11.2024. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist wiederum Grundlage für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehrs bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG).
Die gesonderte Vorlage zu den gesellschaftsrechtlichen Anpassungen bei der Stadtwerke Hildesheim AG wird zum Jahreswechsel dem Rat der Stadt Hildesheim zur Beschlussfassung vorgelegt, nicht wie angekündigt im September.
Da sich aus diesem Prozess Modifikationen für den öffentlichen Dienstleistungsvertrag im Nachgang ergeben können, soll der Oberbürgermeister für Änderungen vorsichtshalber auch aus rechtlichen Gründen ermächtigt werden. Daher wird der ursprüngliche Beschlussvorschlag angepasst.
Beschlussvorschlag:
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag zwischen der Stadt Hildesheim und der Stadtverkehr Hildesheim GmbH & CO. KG (SVHI) soll umgesetzt werden.
Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an die SVHI wird an den Oberbürgermeister übertragen, nachdem die einjährige Wartefrist seit der europaweiten Bekanntmachung im Oktober 2023 abgelaufen und die Kontrolle der Stadt Hildesheim über die SVHI gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB hergestellt worden ist. Der Oberbürgermeister kann den öffentlichen Dienstleistungsauftrag aus steuerlichen und rechtlichen Gründen noch anpassen. Vor der abschließenden Vergabe an die SVHI wird der Verwaltungsausschuss informiert.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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