Stadt Hildesheim

Inhaltsbereich

Kartenanwendung

Sie sind hier: Rathaus & Verwaltung / Bürger- und Ratsinfo

Ratsinformationssystem

Vorlage - 24/216-1  

Betreff: Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen der Stadt Hildesheim und der Stadtverkehr Hildesheim GmbH & CO. KG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Brouër, SandraBezüglich:
24/216
Federführend:61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      

Sachverhalt:

 

Die Vorlage 24/216 wird um folgende Sachverhalte geändert:

 

Die Sicherstellung des steuerlichen Querverbunds wird zusammen mit dem Kontrollkriterium bis zur Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrags spätestens zum 01.05.2025 erfolgen, nicht zum 04.11.2024. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist wiederum Grundlage für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehrs bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG).

 

Die gesonderte Vorlage zu den gesellschaftsrechtlichen Anpassungen bei der Stadtwerke Hildesheim AG wird zum Jahreswechsel dem Rat der Stadt Hildesheim zur Beschlussfassung vorgelegt, nicht wie angekündigt im September.

 

Da sich aus diesem Prozess Modifikationen für den öffentlichen Dienstleistungsvertrag im Nachgang ergeben können, soll der Oberbürgermeister für Änderungen vorsichtshalber auch aus rechtlichen Gründen ermächtigt werden. Daher wird der ursprüngliche Beschlussvorschlag angepasst.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der öffentliche Dienstleistungsauftrag zwischen der Stadt Hildesheim und der Stadtverkehr Hildesheim GmbH & CO. KG (SVHI) soll umgesetzt werden.

 

Die Vergabe des öffentlichen Dienstleistungsauftrages an die SVHI wird an den Oberbürgermeister übertragen, nachdem die einjährige Wartefrist seit der europaweiten Bekanntmachung im Oktober 2023 abgelaufen und die Kontrolle der Stadt Hildesheim über die SVHI gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 1 GWB hergestellt worden ist. Der Oberbürgermeister kann den öffentlichen Dienstleistungsauftrag aus steuerlichen und rechtlichen Gründen noch anpassen. Vor der abschließenden Vergabe an die SVHI wird der Verwaltungsausschuss informiert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

///

 

Stammbaum:
24/216   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen der Stadt Hildesheim und der Stadtverkehr Hildesheim GmbH & CO. KG   61.2 Stadtentwicklung, Mobilität und Statistik   Beschlussvorlage
24/216-1   Öffentlicher Dienstleistungsauftrag zwischen der Stadt Hildesheim und der Stadtverkehr Hildesheim GmbH & CO. KG   61 Fachbereich Stadtplanung und Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
Seitenanfang