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Vorlage - 24/332  

Betreff: 2. Änderung OS 285 "Wohnen an der St.-Godehard-Straße", hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerking, Simone
Federführend:61.3 Stadtteilplanung und Planverfahren Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
01_Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285  
02_Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285  
03_Bebauungsentwurf_mit TG zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285  
04_Bebauungsentwurf_ohne TG zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285  
05_anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung § 4 Abs.1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285  
06_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  
07_anonymisierte Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
08_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
09_anonymisierte Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
10_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  

Sachverhalt:

 

Im Ortsteil Ochtersum soll auf einem zentralen, derzeit als Mischgebiet festgesetzten und genutzten Grundstück ein allgemeines Wohngebiet entstehen. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplans in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung und die Baugrenzen notwendig. Diese Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung und ohne Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

I.

 

Die Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 20.02.2023 bis zum 24.03.2024 stattgefunden. Dazu sind keine Stellungnahmen abgegeben worden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 20.02.2023 bis zum 24.03.2024 parallel durchgeführt. Dabei wurden die in der anliegenden „Abwägungstabelle zur den in der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen“ enthaltenen Hinweise und Anregungen abgegeben.

 

Im Laufe der Planung wurde der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift um die nördlich der Kirche liegende öffentliche Grünfläche verkleinert, da eine ausreichende planungsrechtliche Regelung bereits im Ursprungsbebauungsplan OS 285 erfolgt ist.

 

II.

 

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 17.06.2024 bis zum 24.07.2024 durchgeführt. Es sind die in der „Abwägungstabelle zur den in der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen“ enthaltenen Stellungnahmen abgegeben worden. Seitens der Anwohner und direkten Nachbarn wurden Anregungen und Bedenken bezüglich der Abstände unter den Gebäuden vorgebracht, die jedoch entsprechend der Ausführungen in o.g. Abwägungstabelle verworfen bzw. zurückgewiesen werden sollen.

 

Parallel dazu wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt, welche die in der „Abwägungstabelle zur den in der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen“ enthaltenen Hinweise und Anregungen abgegeben haben.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift wird um das Flurstück der öffentlichen Grünfläche an der St.-Godehard-Straße verkleinert.

 

Die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägungstabelle zu den im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen und / oder berücksichtigt und entsprechende Informationen an den Investor weitergegeben.

 

Die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägungstabelle zu den in der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen und/oder verworfen sowie die Bedenken zurückgewiesen.

 

Die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung werden im Sinne der Beschlussvorschläge in der anliegenden „Abwägungstabelle zu den im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen“ zur Kenntnis genommen und/oder berücksichtigt bzw. die Informationen/ Hinweise werden an den Investor weitergegeben.

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 mit der 2. Änderung der örtlichen Bauvorschrift OS 285 „Wohnen an der St-Godehard-Straße“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zu der Bebauungsplanänderung mit örtlicher Bauvorschrift wird beschlossen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        01_Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285

        02_Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285

        03_Bebauungsentwurf_mit TG zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285

        04_Bebauungsentwurf_ohne TG zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285

        05_anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung § 4 Abs.1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285

        06_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

        07_anonymisierte Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

        08_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

        09_anonymisierte Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

        10_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01_Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 (1327 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 02_Entwurf der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 (260 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 03_Bebauungsentwurf_mit TG zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 (313 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 04_Bebauungsentwurf_ohne TG zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 (315 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 05_anonymisierte Stellungnahmen frühzeitige Beteiligung § 4 Abs.1 BauGB zur 2. Änderung des Bebauungsplans OS 285 (30586 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 06_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (243 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 07_anonymisierte Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (5709 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich 08_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (109 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich 09_anonymisierte Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (4754 KB)      
Anlage 10 10 öffentlich 10_Abwägungstabelle zu den Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (67 KB)      
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