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Sachverhalt:
Das Gewerbegebiet Langes Feld, 5. Bauabschnitt, soll im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplans HN 294 „Langes Feld“ erstmalig als Erschließungsstraße in Form einer Baustraße ausgebaut und damit erschlossen werden. Der Bebauungsplan HN 294 Langes Feld wurde vom Rat der Stadt Hildesheim in der Sitzung vom 17.06.2024 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) bzw. gemäß § 84 Abs. 4 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die im Hause abgestimmte Entwurfsplanung wurde bereits dem Behinderten- und Inklusionsbeirat der Stadt Hildesheim vorgestellt.
Der Entwurf soll auf der Grundlage der Haushaltsbegleitbeschlüsse (siehe Vorlage 19/171) zum Vorgehen bei Planungen und Bauvorhaben ab 1 Mio. € Gesamtkosten sowohl in der Sitzung des Ortsrates Nordstadt zur Anhörung, dem Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität, dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Liegenschaften, dem Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt Hildesheim vorgestellt werden. Die Stadtentwässerung Hildesheim (SEHi) wird gemeinsam mit den Straßenbaumaßnahmen die erstmalige Herstellung der Schmutzwasserkanalisation einschließlich der Hausanschlüsse durchführen. Die Entwässerung der Niederschlagswasser erfolgt über Graben-Rigolen-Systeme im Seitenraum der Erschließungsstraße.
Die Details der Entwurfsplanung sind der angefügten Präsentation zu entnehmen.
Die geschätzten Baukosten für die Herstellung der Baustraße betragen zum jetzigen Zeitpunkt (Kostenberechnung Entwurfsphase, Betrag gerundet) ca. 3,53 Mio. €.
Diese Erschließungsmaßnahme löst eine Beitragspflicht für die Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke nach dem BauGB in Verbindung mit der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Hildesheim (Erschließungsbeitragssatzung) vom 15.05.1995 aus.
Von dem ermittelten beitragsfähigen Erschließungsaufwand trägt die Stadt gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung 10 %.
Finanzierung – Kostenschätzung
– Gesamtkosten für die Baustraße ca. 3,53 Mio. € (Stand: Entwurfsplanung zzgl. Beleuchtung u.a. – Gesamtkosten ca. 4,0 Mio. €). Hierfür sind in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 insgesamt 4,0 Mio. € für die Herstellung der Baustraßen eingestellt.
– BauGB: Erschließungsbeiträge in Höhe von 90 % des beitragsfähigen Aufwands
– Eigenanteil der Stadt Hildesheim
Die Maßnahme wird nicht mit Mitteln nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) gefördert.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurfsplanung für die Straßenbaumaßnahme zum Ausbau der Erschließung des B-Plangebietes HN 294 „Langes Feld“ wird zugestimmt und die Überführung in die Ausführungsplanung wird freigegeben.
Finanzielle Auswirkungen: | X | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | X | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | X | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Präsentation Erschließung HN 294 Langes Feld mit Erläuterungsbericht
– Folgekostenabschätzung
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Präsentation Erschließung HN 294 Langes Feld mit Erläuterungsbericht (1811 KB) | ||||
2 | öffentlich | Folgekostenabschätzung (417 KB) |