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Sachverhalt:
Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI (Vorlage 24/060) sollte geprüft werden, ob die Einrichtung einer Einbahnstraße östlich der Universität Hildesheim möglich wäre.
Der Parkdruck im Wohngebiet östlich der Universität ist besonders in der Vorlesungszeit sehr hoch. Hier scheint aus rechtlichen Gründen keine Entlastung durch Anliegerparken oder eine Anliegerstraße möglich zu sein.
Eine Einbahnstraßenregelung könnte durch eine entsprechende Verkehrsführung möglicherweise Verkehre aus dem Wohngebiet heraushalten und damit auch das Parken von Nicht-Anwohnenden reduzieren. Daher ist eine Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in Bezug auf die Ortelsburger Straße, Stettiner Straße und Allensteiner Straße gewünscht.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung wurde mit o.g. Antrag beauftragt, verschiedene Varianten der Einbahnstraßenregelung für die Ortelsburger Straße (ab Professor-König-Heim), Stettiner Straße und Allensteiner Straße (ab Ortelsburger Straße) zu prüfen.
Bei einer Einbahnstraßenregelung ab Professor-König-Heim bergauf bis zur Stettiner Straße Wendeplatz hat dies folgende Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und auf die Verkehrsströme (Anlage 1):
Bei einer Einbahnstraßenregelung ab der Stettiner Straße bergab bis Professor-König-Heim hat dies folgende Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und die Verkehrsströme (Anlage 2):
Das Einbeziehen der Stettiner Straße in ein Einbahnstraßensystem erscheint nicht zweckdienlich, da die Länge der Umwege und die Anzahl der Anwohnenden, die Umwege fahren müssen, deutlich gesteigert wird.
Generell führt eine Einführung einer Einbahnstraße dazu, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten sich erhöhen. Zu Fuß Gehende und Radfahrende werden in den Querungsbereichen zusätzlichen Gefahren ausgesetzt.
Die Einbahnstraße kann aufgrund der baulichen Zufahrten der anliegenden Grundstücke eigentlich nur bergauf eingerichtet werden. Es ist nicht anzunehmen, dass durch eine Einbahnstraßenregelung Studierende auf andere Parkplätze ausweichen. Aufgrund der Nähe zur Universität Hildesheim werden sie einen kleinen Umweg für einen Parkplatz in der unmittelbaren Nähe in Kauf nehmen.
Beschlussvorschlag:
Von einer Einbahnstraßenregelung östlich der Universität Hildesheim ist abzusehen, da keine positive Veränderung des Verkehrs zu erwarten ist, weniger Parkplätze zur Verfügung stehen sowie zusätzliche Kosten entstehen würden.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
– Anlage 1 - Einbahnstraße bergauf
– Anlage 2 - Einbahnstraße bergab
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 - Einbahnstraße bergauf (1326 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2 - Einbahnstraße bergab (1285 KB) |