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Vorlage - 24/326  

Betreff: Ergebnis des Prüfauftrags zur Einbahnstraßenregelung östlich der Universität Hildesheim zur Vorlage 24/060
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Didszun, Thomas
Federführend:66.3 Vermessung, Verwaltung und Verkehr Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ortsrat Marienburger Höhe/Galgenberg Anhörung
05.09.2024 
Sitzung des Ortsrates Marienburger Höhe/Galgenberg      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität Vorberatung
11.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Mobilität      
Verwaltungsausschuss Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
Anlage 1 - Einbahnstraße bergauf  
Anlage 2 - Einbahnstraße bergab  

Sachverhalt:

 

Auf Antrag der Gruppe SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die PARTEI (Vorlage 24/060) sollte geprüft werden, ob die Einrichtung einer Einbahnstraße östlich der Universität Hildesheim möglich wäre.

 

Der Parkdruck im Wohngebiet östlich der Universität ist besonders in der Vorlesungszeit sehr hoch. Hier scheint aus rechtlichen Gründen keine Entlastung durch Anliegerparken oder eine Anliegerstraße möglich zu sein.

 

Eine Einbahnstraßenregelung könnte durch eine entsprechende Verkehrsführung möglicherweise Verkehre aus dem Wohngebiet heraushalten und damit auch das Parken von Nicht-Anwohnenden reduzieren. Daher ist eine Prüfung einer Einbahnstraßenregelung in Bezug auf die Ortelsburger Straße, Stettiner Straße und Allensteiner Straße gewünscht.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung wurde mit o.g. Antrag beauftragt, verschiedene Varianten der Einbahnstraßenregelung für die Ortelsburger Straße (ab Professor-König-Heim), Stettiner Straße und Allensteiner Straße (ab Ortelsburger Straße) zu prüfen.

 

Bei einer Einbahnstraßenregelung ab Professor-König-Heim bergauf bis zur Stettiner Straße Wendeplatz hat dies folgende Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und auf die Verkehrsströme (Anlage 1):

 

  1. Keine Verringerung des Parkens durch Nicht-Anwohnende in der Ortelsburger Straße
  2. Zunahme des Parksuchverkehres in der Stettiner Straße
  3. Verlängerte Fahrwege bei der Abfahrt zu den im Bereich liegenden Garagenhöfen
  4. Zunahme des Verkehrs in der Stettiner Straße und Allensteiner Straße
  5. Zusätzliche Park- bzw. Halteverbotsbeschilderung für Grundstückszufahrten, da in Einbahnstraßen beidseitiges Parken/Halten zulässig ist. Somit weniger Parkmöglichkeiten, auch für Anwohnende (zusätzliche Kosten)
  6. Ausschilderung der Stettiner Straße als Sackgasse (zusätzliche Kosten)

 

Bei einer Einbahnstraßenregelung ab der Stettiner Straße bergab bis Professor-König-Heim hat dies folgende Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und die Verkehrsströme (Anlage 2):

 

  1. Verlängerte Fahrwege für Rettungsfahrzeuge
  2. Schlechte Anfahrbarkeit von Privatgrundstücken aufgrund der angelegten Zufahrten. Diese sind fast ausschließlich so angelegt, dass diese bergauf angefahren werden.
  3. Der Ausstieg aus parkenden Fahrzeugen im Längsparkstreifen wird für die „Beifahrerseite“ erschwert, da hier der Ausstieg auf die Fahrbahn erfolgt
  4. Zusätzliche Park- bzw. Halteverbotsbeschilderung für Grundstückszufahrten, da in Einbahnstraßen beidseitiges Parken/Halten zulässig ist. Somit weniger Parkmöglichkeiten (auch für Anwohnende) zu zusätzlichen Kosten
  5. Zunahme des Verkehrs in der Allensteiner Straße
  6. Ausschilderung an zwei Stellen der Ortelsburger Straße zur Sackgasse
  7. Einrichtung einer Wendeanlage vor Erreichen des Professor-König-Heim, wodurch Parkplätze für Anwohnende wegfallen (konträr zum Ziel) sowie zusätzliche Kosten entstehen

 

Das Einbeziehen der Stettiner Straße in ein Einbahnstraßensystem erscheint nicht zweckdienlich, da die Länge der Umwege und die Anzahl der Anwohnenden, die Umwege fahren müssen, deutlich gesteigert wird.

 

Generell führt eine Einführung einer Einbahnstraße dazu, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten sich erhöhen. Zu Fuß Gehende und Radfahrende werden in den Querungsbereichen zusätzlichen Gefahren ausgesetzt.

 

Die Einbahnstraße kann aufgrund der baulichen Zufahrten der anliegenden Grundstücke eigentlich nur bergauf eingerichtet werden. Es ist nicht anzunehmen, dass durch eine Einbahnstraßenregelung Studierende auf andere Parkplätze ausweichen. Aufgrund der Nähe zur Universität Hildesheim werden sie einen kleinen Umweg für einen Parkplatz in der unmittelbaren Nähe in Kauf nehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Von einer Einbahnstraßenregelung östlich der Universität Hildesheim ist abzusehen, da keine positive Veränderung des Verkehrs zu erwarten ist, weniger Parkplätze zur Verfügung stehen sowie zusätzliche Kosten entstehen würden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

x

ja, in der Vorlage erläutert

 

nein

 

 

 

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        Anlage 1 - Einbahnstraße bergauf 

        Anlage 2 - Einbahnstraße bergab 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Einbahnstraße bergauf (1326 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Einbahnstraße bergab (1285 KB)      
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