Stadt Hildesheim

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Vorlage - 24/325  

Betreff: 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Alfus, Florian
Federführend:13 Fachbereich Recht Bearbeiter/-in: Seifert, Johannes
Beratungsfolge:
Ausschuss für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung Vorberatung
02.09.2024 
Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz, Innere Angelegenheiten und Digitalisierung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
09.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
16.09.2024 
Sitzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Hildesheim      
Rat der Stadt Hildesheim Entscheidung
16.09.2024 
Sitzung des Rates der Stadt Hildesheim      
Anlagen:
2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim  
Synopse  

Sachverhalt:

 

Im Fachbereich Recht (FB 13) findet im Zuge der Einrichtung einer Zentralen Vergabestelle eine Geschäftsprozessoptimierung (GPO) statt. Dabei ist eine Anpassung der Wertgrenzen im Rahmen der Zuständigkeiten ein nützliches Instrument, um Vergabeverfahren zu optimieren. Der Verwaltungsausschuss (VA) wird künftig bei Vergaben ab 200.000,- € vor Beginn des Vergabeverfahrens mittels einer Beschlussvorlage beteiligt. Über die Vergaben deren Auftragswert ab 100.000,- € bis 200.000,- € liegt, wird gesammelt eine entsprechende Informationsvorlage erstellt, welche dem VA in regelmäßigen Intervallen zur Kenntnis vorgelegt wird.

 

Folgende Änderungen sollen für die Beteiligung des Verwaltungsausschusses erfolgen:

 

Bisher

Geplant

 

Vorlage im VA bei Vergaben > 50.000,- € netto (Liefer- u. Dienstleistungen) bzw. > 100.000,- € netto (Bauleistungen)

 

 

 

Vereinheitlichung der Wertgrenze zur Vorlage im VA

 

 

Erhöhung der Wertgrenze auf > 200.000,- € netto für alle Vergabeverfahren

 

 

Vorlage des Entscheidungsvorschlags nach Durchführung des Vergabeverfahrens

 

Vorlage der geplanten Ausschreibung vor Durchführung des Vergabeverfahrens

 

 

Zusätzlich quartalsweise Informationen über vergebene Aufträge > 100.000,- € netto

(Auftragsgegenstand, Auftragnehmer, Auftragswert)

 

 

Das geplante Vorgehen bietet folgende Vorteile:

 

        Der VA kann durch eine vorherige Beteiligung tatsächlichen Einfluss auf die Vergabeverfahren ab 200.000,- € nehmen.

        Quartalsweise Informationen über Aufträge über 100.000,- € gehen dem VA nach Auftragserteilung gebündelt über die Vergabestelle zu.

        wesentliche Zeitersparnis bei Vergaben unter 200.000,- € netto (betrifft ca. 45 bis 50 Vergaben jährlich)

        Einsparung von Personalressourcen durch weniger Bürokratieaufwand insbesondere in FB 10 und FB 20 (Erstellung von Vorlagen, etc.), dadurch wirtschaftlichere Durchführung von Vergabeverfahren.

        Bindefristen können in der Regel entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben gestaltet werden, da nach der Submission zeitnah der Auftrag erteilt werden kann. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit der Verfahren.

        Kürzere Bindefristen können zu wirtschaftlicheren Angeboten führen, da die Bietenden bei instabilen Preisen auf dem Markt eine bessere Planungssicherheit haben.

 

Die geplante Optimierung setzt eine Änderung der Hauptsatzung voraus, in der die Wertgrenzen für die laufende Verwaltung gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) angepasst werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann Folgekostenabschätzung erstellen)

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (dann FB 11 beteiligen)

 

 

 

Demografische Auswirkungen:

 

ja, in der Vorlage erläutert

x

nein

 

 

 (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks)

 

 

 

Nachverfolgung:

 

ja, dann

x

nein

 

 

 

voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung

 


Anlagen:

 

        2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim

        Synopse

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Hildesheim (106 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Synopse (96 KB)      
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