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Sachverhalt:
Die Stadt Hildesheim unterstützt seit 2014 wieder Investitionen im Sportbereich. Von 2014 bis 2018 standen im Haushalt jährlich 60.000,- € für die Sportförderung zur Verfügung. 2019 wurden die Fördermittel auf 90.000,- € erhöht. Auch diese Zuschusssumme hat in den vergangenen Jahren nicht ausgereicht, um alle Projekte adäquat zu fördern. Für 2024 steht jetzt aber ein nochmals um 20.000,- € erhöhter Haushaltsansatz in Höhe von 110.000,- € zur Verfügung. Gemäß den Haushaltsbegleitbeschlüssen (Vorlage 16/044-1 Ziffer 23) sollen von der Summe bei Bedarf 10.000,- € für den vereinsungebundenen Sport (Informeller Sport) verwendet werden.
Zusätzlich gibt es für das Jahr 2024 einmalig als Ko-Finanzierung des LSB-Programms einen Sonderzuschuss für Maßnahmen zur Energieeinsparung (klimafreundliche Investitionen) in Höhe von 100.000,- €. Damit sollen die Sportvereine bei Maßnahmen zur Energieeinsparung besonders unterstützt werden, um einen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes zu leisten.
Die Hildesheimer Sportvereine wurden am 07.02.2024 angeschrieben und auf die Möglichkeit der Zuschussbeantragung – dieses Jahr auch zusätzlich im Bereich der „Klimafreundlichen Investitionen“ hingewiesen. Grundlage ist die vom Rat am 07.02.2022 beschlossene Förderrichtlinie für den Vereinssport. Einige Anträge sind aber auch schon vor dem Anschreiben eingegangen, da sich die Fördermöglichkeit inzwischen herumgesprochen hat.
Antragsberechtigt sind nach der Richtlinie Sportvereine, die folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen:
– Sitz in der Stadt Hildesheim
– im Vereinsregister des Amtsgerichtes Hildesheim eingetragen
– Mitglied im KSB Hildesheim
– vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt
Antragsberechtigt sind auch gemeinnützige Gesellschaften, die ausweislich ihrer Satzung sportliche Zwecke verfolgen und deren Gesellschafter ein Sportverein ist, der die vorgenannten Bedingungen erfüllt.
– Ziel der Zuwendungen ist die Förderung des Sports im Gebiet der Stadt Hildesheim. Hierbei steht der eigentliche Zweck des Sports im Vordergrund. Demnach sollen Fördermittel vorrangig dem ausgeübten Sport direkt oder indirekt zugutekommen.
– Gefördert werden Investitionsmaßnahmen zur Erhaltung bzw. Umbau, zur Modernisierung und Sanierung von Sportanlagen sowie Gemeinschaftsanlagen im Gebiet der Stadt Hildesheim.
– Clubhaus- und Vereinsheimsanierungen werden dagegen nur nachrangig gefördert. Nicht förderfähig sind überwiegend wirtschaftlich genutzte Räume, wie zum Beispiel Vereinsgaststätten und Wohnungen.
– Die Fördersumme sollte 30 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen. Ausnahmen davon sind nur bei besonderem öffentlichen Interesse an der Maßnahme möglich.
– Durch den Zuwendungsempfänger ist in jedem Fall ein Eigenanteil von mindestens 10 % (inkl. etwaiger Darlehen) zu leisten.
Die Antragsfrist endete am 15.06.2024.
Die Rückmeldungen der Vereine waren sehr zahlreich. Die eingereichten Zuschussanträge liegen in ihrem Antragsvolumen mit ca. 250.000,- € immer noch über den insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Der Rat hat am 17.06.2024 mit Vorlage 24/188 hinsichtlich der Haushaltsmittel folgenden Beschluss gefasst:
– Die nicht vergebenen Fördermittel des Jahres 2024 aus dem Bildungs- und Sozialfonds sowie aus dem Kulturfonds (Vorlage 24/182) werden bis zu einem Betrag in Höhe von 80.000,- € für die vereinsungebundene (informelle) Sportförderung, die Sanierung des Ballspielplatzes im Friedrich-Nämsch-Park, verwendet.
– Falls nicht alle Restmittel für den vorgenannten Zweck benötigt werden, können diese für weitere Maßnahmen der investiven Sportförderung verwendet werden.
Demzufolge können zusätzlich noch weitere 28.253,- € für die investive Sportförderung verwendet werden und ermöglichen damit annähernd eine Gewährung der maximalen Förderquote bzw. der beantragten Summe.
Insgesamt zur Verfügung stehende Zuschussmittel 2024
Erhöhter Standardansatz 110.000,- €
Sonderansatz für energetische Maßnahmen 100.000,- €
Restmittel anderer Fonds 28.253,- €
Insgesamt 238.253,- €
Da beide Fördermittelansätze gegenseitig deckenungsfähig sind, konnten die Anträge sinnvoll auf die beiden Fonds verteilt und die Restmittel der anderen Fonds für den Sonderansatz verwendet werden.
In Anbetracht der in diesem Jahr umfangreich zur Verfügung stehen, den Mittel, wird ausnahmsweise vorgeschlagen, zwei Projekte im Bereich des informellen Sports zu fördern, da der informelle Sport eine immer größere Bedeutung erlangt:
Förderanträge 2024
Zuschusshöhe Verein Projekt
12.000,- € Eintracht Hildesheim von 1861 e.V. – Erstellung zweier Padelcourt-Anlagen
Der Verein möchte zwei Padelcourt-Anlagen erstellen und damit den Tennisbereich sowie das Trend- und Funsportangebot erweitern. Bei der Sportart Padel handelt es sich um eine Mischung aus Tennis und Squash, die sich zunehmender Beliebtheit erfreut.
Gesamtkosten = ca. 90.000,- € - (beantragt =12.000,- €)
18.000,- € Eintracht Schwimmen gUG – Austausch wesentlicher Komponenten der Filteranlage der Schwimmhalle Hempelmann in Himmelsthür
Der Verein muss die nicht mehr funktionsfähigen Anoden in der Schwimmhalle Hempelmann in Himmelsthür erneuern. In dem Zusammenhang sollen auch die Filter sowie das Filtermaterial ausgetauscht werden. Die Maßnahme ist notwendig, um den Betrieb des Bades weiterhin zu gewährleisten.
Die Schwimmhalle wird intensiv für den Schul- und Vereinssport genutzt.
Gesamtkosten = ca. 60.000,- € - (beantragt =18.000,- €)
20.000,- € Hildesheim Invaders e.V. – Grundsanierung Spielfeld & Vorbereitung für die Errichtung einer Flutlichtanlage an der Zeppelinstraße
Das Gelände an der Zeppelinstraße ist für den Trainingsbetrieb der Invaders vorgesehen. Aktuell trainieren noch Mannschaften auf fremden Fußballplätzen im Landkreis Hildesheim.
Damit das Spielfeld an der Zeppelinstraße vernünftig nutzbar wird, muss eine Platzsanierung erfolgen und die notwendige Stromversorgung für die geplante Flutlichtanlage hergestellt werden.
Gesamtkosten = ca. 120.000,- € - (beantragt = 20.000,- €)
3.600,- € SC von 1911 Drispenstedt e.V. – Grundsanierung Sportplatz
Der B-Platz in der Borsigstraße soll für den gemeinsamen Spielbetrieb mit dem Verein Newroz grundlegend saniert werden. Der aktuelle Zustand des Sportplatzes ist für den Trainings- und Spielbetrieb nur bedingt geeignet. Deshalb können nicht alle Mannschaften des SV Newroz in Drispenstedt trainieren und es müssen noch Trainingseinheiten in Schellerten stattfinden.
Gesamtkosten = ca. 13.000,- € - (beantragt = 3.600,- €)
1.500,- € SV Blau-Weiß Neuhof e.V. – Anschaffung eines Rasenmähers
Für den Rasenplatz benötigt der Verein einen neuen Aufsitzrasenmäher. Der alte Rasenmäher ist defekt und die Reparaturkosten sind zu hoch.
Gesamtkosten = ca. 5.250,- € - (beantragt = 1.575,- €)
1.100,- € SV Teutonia Sorsum e.V. – Grundsanierung Gebäudetrakt der Fußballabteilung
Der Gebäudetrakt mit den Umkleidekabinen für die Fußballabteilung muss nach 50 Jahren dringend saniert werden.
Gesamtkosten = ca. 3.953,- € - (beantragt = 1.186,- €)
4.800,- € SV TürkGücü e.V. – Schutzzaun für den Sportplatz
Aufgrund von Vandalismus benötigt der Verein einen Schutzzaun, der fremde und unbefugte Personen vom Betreten des Sportplatzes abhält.
Gesamtkosten = ca. 16.200,- € - (beantragt = 4.860,- €)
10.400,- € SV TürkGücü e.V. – Grundsanierung des Sanitärbereichs
Der Verein benötigt aufgrund von alten und defekten Sanitäranlagen eine Grundsanierung des Sanitärbereichs.
Gesamtkosten = ca. 34.888,- € - (beantragt = 10.467,- €)
8.400,- € TuS Grün-Weiß Himmelsthür e.V. – Grundsanierung Tribüne
Die Tribüne muss aus Sicherheitsgründen saniert werden, da die Betonblöcke abgesackt sind. In dem Zusammenhang wird der Zugang durch die Neupflasterung der Tribüne und der Zuwegung barrierefrei umgesetzt.
Gesamtkosten = ca. 28.000,- € - (beantragt = 8.400,- €)
4.000,- € VfS Hildesheim e.V. – Erneuerung Vakuumkompressor Hallenbad Drispenstedt
Der alte Vakuumkompressor im Hallenbad Drispenstedt ist defekt und muss ersetzt werden, da eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Der Kompressor wird für die Rückspülung der Filteranlage benötigt.
Gesamtkosten = ca. 13.903,- € - (beantragt = 4.171,- €)
6.000,- € VfS Hildesheim e.V – Erneuerung Chlordosierungsanlage im VfV Freibad
Im VfV Freibad muss die Chlordosierungsanlage den aktuellen gesetzlichen Auflagen angepasst und daher erneuert werden.
Gesamtkosten = ca. 20.351,- € - (beantragt = 6.106,- €)
1.200,- € VfS Hildesheim e.V. – Erneuerung Ansaugeinrichtung Brunnen im VfV Freibad
Im VfV Freibad ist die Wasserförderung aus dem über 40 Jahre alten Brunnen nicht mehr möglich. Daher muss eine neue Ansaugleitung beschafft werden.
Gesamtkosten = ca. 4.107,- € - (beantragt = 1.232,- €)
9.000,- € Erweiterung der Discgolfanlage
Die Discgolfanlage im Grüngürtel von Drispenstedt wurde 2017 erstellt. Sie verfügt über acht Bahnen und erfreut sich großer Beliebtheit. Jetzt soll sie um vier zusätzliche Bahnen erweitert werden.
Gesamtkosten = 9.000,- € - (beantragt = 9.000,- €)
10.000,- € Erweiterung Skateranlage (Open Sports)
Der Skatepark wird täglich von sehr vielen Jugendlichen genutzt und sollte deshalb ausgeweitet werden. Im Rahmen des Projekts „Open Sports Reloaded“ ist eine bauliche Erweiterung der Skateranlage geplant.
Hinweis: Es werden insgesamt als Förderung 20.000,- € verteilt über zwei Jahre beantragt.
Gesamtkosten Investiv = 42.500,- € - (beantragt 2024 = 10.000,- €)
Hinweis: Da sich die Flächen für den informellen Sport im Eigentum der Stadt Hildesheim befinden und nicht verpachtet sind, handelt es sich haushaltsrechtlich um keinen Zuschuss. Die Haushaltsmittel für die Baumaßnahmen werden deshalb direkt verwendet und ggf. durch bereits im Haushalt veranschlagte Mittel ergänzt.
Institutioneller Sport (Vereinssport) zur Verfügung stehende Mittelansatz:
100.000,- € + 28.000,- € Restmittel = 128.000,- €
Zuschusshöhe Verein Projekt
4.500,- € DJK Blau-Weiß Hildesheim e.V. – Umrüstung Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung
Um Energie zu sparen, möchte der Verein die Flutlichtanlage auf dem A-Platz auf LED umrüsten. Die Flutlichtanlage wird regelmäßig durch Mannschaften der Fußballabteilung sowie externen Sportgruppen genutzt.
Gesamtkosten = ca. 30.398,- € - (beantragt = 4.599,- €)
9.000,- € PSV Grün-Weiß Hildesheim e.V. – Umrüstung auf LED Sportfeldbeleuchtung A- und B-Platz
Der Verein möchte die Flutlichtanlagen des A- und B-Platzes auf LED Sportfeldbeleuchtung umrüsten, wodurch sowohl die Stromkosten als auch die „Lichtverschmutzung“ bei den Anwohnern reduziert würde.
Gesamtkosten = ca. 76.634,- € - (beantragt = 9.000,- €)
20.000,- € SC Itzum von 1930 e.V. – Umrüstung Flutlicht auf LED
Der Verein möchte seine 50 Jahre alte Flutlichtanlage auf LED umrüsten.
Gesamtkosten = ca. 90.000,- € - (beantragt = 20.000,- €)
12.500,- € SV Bavenstedt von 1946 e.V. – Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED
Um die Energiekosten des Vereins zu senken, ist es notwendig, die Flutlichtanlage auf LED umzurüsten.
Gesamtkosten = ca. 45.000,- € - (beantragt = 13.500,- €)
10.000,- € SV Blau-Weiß Neuhof e.V. – Anschaffung Photovoltaikanlage
Der Verein möchte seine Stromkosten weiter senken und deshalb eine Photovoltaikanlage anschaffen.
Gesamtkosten = ca. 35.246,- € - (beantragt = 10.574,- €)
2.000,- € TuS Grün-Weiß Himmelsthür e.V. – Umrüstung Flutlicht auf LED im Sportpark Himmelsthür
Um Energie zu sparen, möchte der Verein die Flutlichtbeleuchtung im Sportpark Himmelsthür auf LED-Beleuchtung umrüsten.
Gesamtkosten = ca. 29.631,- € - (beantragt = 2.000,- €)
70.000,- € VfV Borussia 06 Hildesheim e.V. – Neubau Flutlichtanlage im Friedrich-Ebert-Stadion
Der Verein möchte eine LED-Flutlichtanlage im Friedrich-Ebert-Stadion errichten. Die neue Anlage ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung zum Spielbetrieb in der Regionalliga.
Gesamtkosten = ca. 269.000,- € - (beantragt = 80.000,- €)
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass mit der städt. Förderung insgesamt Investitionen in Höhe von ca. 1,1 Mio. € ermöglicht werden.
Ausblick auf 2025
Eintracht Hildesheim e.V. plant die Erneuerung der Tartanbahn und der Leichtathletik-Anlagen. Das Gesamtvolumen beläuft sich voraussichtlich auf ca. 135.000,- €.
Beschlussvorschlag:
Der vorgeschlagenen Verwendung der Investitionszuschüsse im Rahmen der Sportförderung 2024 wird – vorbehaltlich der Realisierung der Maßnahmen – zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: | x | ja, in der Vorlage erläutert |
| nein |
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| (dann Folgekostenabschätzung erstellen) |
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Personelle Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (dann FB 11 beteiligen) |
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Demografische Auswirkungen: |
| ja, in der Vorlage erläutert | x | nein |
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| (unter Einbeziehung der Komponente des Demografie-Checks) |
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Nachverfolgung: |
| ja, dann | x | nein | |
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voraussichtliches/r Datum bzw. Zeitraum der Umsetzung | |||
Anlagen:
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